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Vorkaufsrecht/Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz 

Beschreibung

Das gemeindliche (auch öffentlich-rechtliche) Vorkaufsrecht ist das Recht der Gemeinde, ein Grundstück zu den in einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer definierten Konditionen selbst zu erwerben.

Das Grundstücksverkehrsgesetz dient zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften (Abteilung Liegenschaften) bearbeitet die Anträge auf:

  1. Bescheinigung über die Nichtausübung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechtes der Landeshauptstadt Mainz gem. §§ 24 - 28 BauGB.
  2. Genehmigungen von Grundstückskaufverträgen im Stadtgebiet Mainz über landwirtschaftliche Flächen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2360
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
amt-fuer-wirtschaft-und-liegenschaftenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:  9 Uhr - 12 Uhr
Montag bis Donnerstag:  14 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:  9 Uhr - 13 Uhr
Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

  • Kopie des Kaufvertrages (vom Notar)
  • Es sind formlose Anträge einzureichen

Gebühren

Bescheinigung über die Nichtausübung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechtes: 26 Euro

Fristen

  • zu 1.: zwei Monate (§§24 ff. BauGB)
  • zu 2.: ein Monat (§6 GrdstVG)

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)