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Weihnachtsmarkt 

Beschreibung

Der Weihnachtsmarkt in Mainz findet jährlich statt:

  • auf dem Höfchen, dem Markt und dem Liebfrauenplatz
  • vom Donnerstag vor dem 1. Advent
  • bis zum 23. Dezember des jeweiligen Jahres

Öffnungszeiten des Mainzer Weihnachtsmarktes:

  • Sonntag bis Donnerstag: 11:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • Freitag und Samstag: 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Im Rahmen des Weihnachtsmarktes findet ein vorweihnachtliches Bühnenprogramm, unter Beteiligung von Musik- und Gesangsgruppen etc. aus Mainz und Umgebung, auf der Bühne "Liebfrauenplatz" statt.

Außerdem stellt die Stadtverwaltung Mainz interessierten Hobbykünstlern eine Werkstatt zur Verfügung.
Hier haben die Künstler die Gelegenheit, ihre Produkte vor den Augen des Publikums herzustellen und zu verkaufen.
Um möglichst vielen Künstlern die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben, wird die Werkstatt im ein- bis zweitägigen Wechsel vergeben.

Bewerbungen für das Bühnenprogramm und die Künstlerwerkstatt sind an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften zu richten.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3440
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
marktverwaltungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Aktuelle Information: 
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Die Stadtverwaltung Mainz vergibt die Stände auf dem Weihnachtsmarkt im Rahmen eines speziellen Bewerberaufrufes für jeweils drei Jahre.

Bewerbungen können nur gemäß den Vorgaben des speziellen Bewerberaufrufs, zu den dort genannten Details und Fristen, eingereicht werden.

Bewerbungen für das Bühnenprogramm und die Künstlerwerkstatt sind an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften zu richten.

Gebühren

Die Standgebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zur Satzung für Märkte und Volksfeste und können bei der Marktverwaltung erfragt werden. Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Für die Künstlerwerkstatt beträgt die Nutzungsgebühr 25 Euro pro Tag.

Rechtsgrundlagen

Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz

Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung. Aus der Nichtdurchführung einer Veranstaltung können keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen die Landeshauptstadt Mainz abgeleitet werden (§ 14 Abs. 5 Satzung für Märkte und Volksfeste).

Bearbeitungszeit

Der Bewerberaufruf für die Weihnachtsmärkte 2021 bis 2023 ist seit dem 17. März 2021 beendet.

Spätere Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Bearbeitungsdauer

Bewerbungen für das Rahmenprogramm und die Künstlerwerkstatt erhalten nach Abschluss der Planungen eine Rückmeldung.