Wochenmarkt
Beschreibung
In der Landeshauptstadt Mainz findet der Hauptmarkt regulär auf den Domplätzen Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz statt, bei denen Besucherinnen und Besucher alles finden, was ein "Grünmarkt" bieten kann. Ergänzend finden in vielen Mainzer Stadtteilen kleinere Märkte statt.
Der Hauptmarkt findet jeden Dienstag, Freitag und Samstag zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr statt.
Standvergabe
Wenn Sie mit einem Stand am Markt teilnehmen möchten, müssen Sie eine schriftliche Bewerbung einreichen. Nutzen Sie dazu bitte das zur Verfügung stehende Bewerbungsformular.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3440
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- marktverwaltungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.
Aktuelle Information:
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Florian Kleis | Marktmeister | +49 6131 12-2283 | Florian.Kleisstadt.mainzde |
Frau Miriam Schäfer | Marktmeisterin | +49 6131 12-3540 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Unterlagen
Eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung ist erforderlich und soll die folgenden Mindestangaben enthalten:
- Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail)
- Sortimentsaufstellung und aussagekräftige Fotos (mindestens zwei)
Bitte beachten Sie das dazugehörige Bewerbungsformular.
Gebühren
Eine Auskunft über die Höhe der Standgebühren erfahren Sie bei zuständiger Stelle.
Rechtsgrundlagen
Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz
Bearbeitungszeit
Bewerbungsfrist ist der 11. November für die Wochenmärkte des Folgejahres.
Bearbeitungsdauer
Nach Abschluss der gesamten Planung für die Wochenmärkte erfolgt umgehend eine Rückmeldung zur eingegangen Bewerbung.