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Erschließungsbeitrag bezahlen 

Beschreibung

Der Erschließungsbeitrag ist eine von Grundstückseigentümern an die Stadt zu zahlende Abgabe für die erstmalige Herstellung und Anbindung ihres Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur (z.B. Straßen, Wege und Abwasser) um es bebaubar zu machen.

Nach erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage entsteht für die Eigentümer:innen/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Nutzen von der Erschließungsanlage haben, ein Beitragsanspruch. 

Der einmalige Beitrag wird vom Wirtschaftsbetrieb Mainz im Auftrag der Landeshauptstadt Mainz erhoben.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Gebühren

Vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitrag:
BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Einmaliger Abwasserbeitrag:
KAG RLP i.V.m. der Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung.