Anliegerbescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder auf Anfrage per E-Mail Auskünfte über:
- zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
- einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.
Adresse
Besucheranschrift
Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen RechtsIndustriestraße 70
55120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanZuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Bernd Heinemann | +49 6131 9715-253 | bernd.heinemannstadt.mainzde |
| Frau Heike Schwerdt | +49 6131 9715-254 | heike.schwerdtstadt.mainzde |
Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bitte außerdem bei:
- Gemarkung
- Grundstückslage
- gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer:in
Gebühren
Ausstellung der Bescheinigung: 30 Euro
Fristen
1 bis 2 Wochen
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
- Die Bescheinigung kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
- Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat. Das Einverständnis der Eigentümer:in ist erforderlich.
