Anliegerbescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder auf Anfrage per E-Mail Auskünfte über:
- zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
- einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.
Adresse
Besucheranschrift
Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen RechtsIndustriestraße 70
55120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanZuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Bernd Heinemann | +49 6131 9715-253 | bernd.heinemannstadt.mainzde |
| Frau Heike Schwerdt | +49 6131 9715-254 | heike.schwerdtstadt.mainzde |
Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bitte außerdem bei:
- Gemarkung
- Grundstückslage
- gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer:in
Gebühren
Ausstellung der Bescheinigung: 20 Euro
Fristen
1 bis 2 Wochen
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
- Die Bescheinigung kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
- Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat. Das Einverständnis der Eigentümer:in ist erforderlich.
