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Anliegerbescheinigung beantragen 

Beschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder auf Anfrage per E-Mail Auskünfte über:

  • zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
  • einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Unterlagen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag bitte außerdem bei:

  • Gemarkung
  • Grundstückslage
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer:in

Gebühren

Ausstellung der Bescheinigung: 20 Euro

Fristen

1 bis 2 Wochen

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

  • Die Bescheinigung kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
  • Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat. Das Einverständnis der Eigentümer:in ist erforderlich.