Durchführung einer Feuerbestattung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie als Hinterbliebene durch uns die Einäscherung Ihrer verstorbenen Angehörigen durchführen lassen möchten, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Bestattungsinstitut. Dieses überführt die verstorbene Persom in unser Krematorium und besorgt auf Wunsch auch alle Formalitäten für Sie.
Sagen Sie Ihrem Bestattungsinstitut ausdrücklich, dass Sie eine Einäscherung in Mainz wünschen. Da die Durchführung von Einäscherungen nicht ortsgebunden ist, kann es ansonsten passieren, dass das Bestattungsinstitut ein Krematorium im Umkreis mit der Einäscherung beauftragt.
Die vor der Einäscherung durch den Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Amtsärztliche Leichenschau veranlasst das Krematorium Mainz für Sie.
Auf Wunsch können Sie als Hinterbliebene der Einäscherung beiwohnen. Wir teilen Ihnen auch gerne im Vorfeld den genauen Zeitpunkt der Einäscherung mit oder führen diese an einem von Ihnen gewählten Wunschtermin durch. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden gerne jederzeit an und teilen Sie uns mit, was für Sie wichtig ist.
Adresse
Besucheranschrift
Krematorium MainzJeanbon-St. André-Straße 15
55131 Mainz
- Telefon
- +49 6131 14380-37
- krematorium.mainzstadt.mainzde
- Internet
- krematorium-mainz.de
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Marco Becker | Technischer Betrieb | +49 6131 143-8037 | marco.beckerstadt.mainzde |
| Herr Carlo Paventi | Verwaltung | +49 6131 143-8037 | carlo.paventistadt.mainzde |
| Herr Ronny Pietsch | Geschäftsführung | +49 6131 9715-322 | ronny.pietschstadt.mainzde |
| Herr Hasan Suljic | Technischer Betrieb | +49 6131 143-8036 | hasan.suljicstadt.mainzde |
Unterlagen
- Unterschriebenes Auftragsformular
- Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung (wird vom Bestattungsinstitut an das Krematorium übergeben)
- Bescheinigung über die Zweite Amtsärztliche Leichenschau (wird vom Krematorium veranlasst)
Gebühren
Die Gebühren sind der jeweiligen Gebührensatzungen/Gebührenordnungen des Beisetzungsortes zu entnehmen.
- Einäscherung eines Erwachsenen 345,72 Euro
- Einäscherung eines Kindes 160,03 Euro
- Gebühren des Gesundheitsamtes für die 2. Leichenschau 93 Euro
- Versand einer Urne im Inland 42,50 Euro
