Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Sie befinden sich hier:
Sekundärnavigation

Anliegerbescheinigung 

Beschreibung

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder Anfrage per Mail Auskünfte über:

  • zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
  • einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

  • Die Bescheinigung kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
  • Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat (Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich).

Unterlagen

Formloser Antrag, mit Angabe von

  • Gemarkung
  • Flur und Flurstück(en)
  • Grundstückslage
  • Eigentumsnachweis bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Gebühren

Ausstellung der Bescheinigung: 20 Euro

Fristen

In der Regel innerhalb einer Woche, max. zwei Wochen.