Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Sie befinden sich hier:
Sekundärnavigation

Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag 

Beschreibung

Beiträge nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz RLP.

Erschließungsbeiträge
Nach erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage (z.B. eine Straße) entsteht für die Eigentümer:innen/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Nutzen von der Erschließungsanlage haben, ein Beitragsanspruch.

Einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz:
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt einen einmaligen Beitrag für die Aufwendungen der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung. Dieser entsteht für alle Grundstückseigentümer:innen/Erbbauberechtigten mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme.

Gebühren

Vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlagen

Erschließungsbeitrag:
BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Einmaliger Abwasserbeitrag:
KAG RLP i.V.m. der Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung.