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Grabmalgenehmigung 

Beschreibung

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung in Verbindung mit den Vorgaben der TA-Grabmal entspricht. 

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen darf nur durch eine Fachfirma, beispielsweise einen Steinmetz, erfolgen.

Bitte fügen Sie der Anzeige den Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:20 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung bei.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Damit wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 06131 - 97 15 326.

Erreichbarkeit

Gebühren

  • Für die Bearbeitung einer Grabmalanzeige 88 Euro
  • Für die Bearbeitung einer Grabmalanzeige für Schrifttafeln von Gemeinschaftsgrabanlagen oder Verschlussplatten von Kolumbarien 35 Euro.

Bearbeitungsdauer

Bis zu acht Wochen.

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
  • § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

Hinweise

Mit dem Vorhaben darf acht Wochen nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung und der TA-Grabmal geltend gemacht werden.

Vor Ablauf von acht Wochen darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung und der TA-Grabmal bestätigt. 

Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.