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Aufgaben des Revisionsamtes

Die Aufgaben des Revisionsamtes ergeben sich aus § 112 der Gemeindeordnung (GemO).

Gemäß Absatz 1 prüft das Revisionsamt insbesondere

  • den Jahresabschlusses mit Anlagen der Landeshauptstadt Mainz
  • den Gesamtabschlusses mit Anlagen des Konzerns Landeshauptstadt Mainz
  • die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
  • ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
  • ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden

Gemäß Absatz 2 hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz das Revisionsamt darüber hinaus damit beauftragt,

  • die Vorräte und Vermögensbestände
  • die Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die Auszahlungsanordnungen für technische Rechnungen vor ihrer Zuleitung an die Kasse im Hinblick darauf, ob die einzelnen Beträge sachlich und rechnerisch richtig sowie ordnungsgemäß begründet und belegt sind
  • die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, soweit sich die Stadt eine solche Prüfung bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Kredits, bei der Stellung von Sicherheiten oder sonst vorbehalten hat
  • Sonderprüfungen bei Eigenbetrieben (Kommunale Datenzentrale, Gebäudewirtschaft Mainz und Entsorgungsbetrieb) oder stadtnahen Institutionen (z.B. Volkshochschule, Zweckverband Layenhof, Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und Gutenberggesellschaft) zu prüfen.

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