Aufgaben des Revisionsamtes
Die Aufgaben des Revisionsamtes ergeben sich aus § 112 der Gemeindeordnung (GemO).
Gemäß Absatz 1 prüft das Revisionsamt insbesondere
- den Jahresabschlusses mit Anlagen der Landeshauptstadt Mainz
- den Gesamtabschlusses mit Anlagen des Konzerns Landeshauptstadt Mainz
- die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
- ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden
Gemäß Absatz 2 hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz das Revisionsamt darüber hinaus damit beauftragt,
- die Vorräte und Vermögensbestände
- die Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Auszahlungsanordnungen für technische Rechnungen vor ihrer Zuleitung an die Kasse im Hinblick darauf, ob die einzelnen Beträge sachlich und rechnerisch richtig sowie ordnungsgemäß begründet und belegt sind
- die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, soweit sich die Stadt eine solche Prüfung bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Kredits, bei der Stellung von Sicherheiten oder sonst vorbehalten hat
- Sonderprüfungen bei Eigenbetrieben (Kommunale Datenzentrale, Gebäudewirtschaft Mainz und Entsorgungsbetrieb) oder stadtnahen Institutionen (z.B. Volkshochschule, Zweckverband Layenhof, Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und Gutenberggesellschaft) zu prüfen.