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Elterliche Sorge, gemeinsame (nicht verheiratete Eltern) 

Beschreibung

Das gemeinsame Sorgerecht für ein minderjähriges Kind ist möglich, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind (auch dann, wenn die Eltern nicht zusammenleben).

Hierzu muss eine Sorgeerklärung beim Amt für Jugend und Familie abgegeben werden.

Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, besteht jedoch der Wunsch eines gemeinsamen Sorgerechts, so gibt es die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht am Wohnort des Kindes zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Beurkundungen (Kindschaftsrecht)".

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

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