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Schülerbeförderung, Lernmittelfreiheit und Bildungs- und Teilhabepaket

Die Abteilung prüft den Anspruch auf Dienstleistungen, der nach den Vorgaben des Schulgesetzes (SchulG) sowie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) beantragt werden kann. Dies betrifft die Bereiche Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung sowie die Schulbuchausleihe. Auch Schulpflichtverstöße bearbeitet die Abteilung.

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