Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden, welche von einem zertifizierten Studio oder Drogeriemarkt (Sie erhalten dann einen Code.) oder direkt an einem Selbstbedienungsterminal in der Verwaltung erstellt werden. Diese sind aktuell im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in den Ortsverwaltungen Altstadt und Hartenberg-Münchfeld vorhanden.
Das im Bürgerservice aufgenommene Foto kann von allen Ortsverwaltungen innerhalb von 14 Tagen abgerufen werden. Fotos, die in den Ortsverwaltungen Altstadt und Hartenberg-Münchfeld aufgenommen werden, sind nur 96 Stunden lang verfügbar und werden anschließend automatisch gelöscht.
- Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben.
- Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
- Bei Aushändigung des vorläufigen Personalausweis müssen wir den alten Ausweis einziehen.
Beantragung:
- Diese muss persönlich erfolgen, da Sie unterschreiben müssen.
- Auch Kinder ab 10. Jahren müssen den Personalausweis persönlich unterschreiben.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:
- Sie können einen Personalausweis beantragen. Das ist z.B. für Reisen innerhalb der EU notwendig.
- 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten möglich.
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten:
- Beide Sorgeberechtigten müssen ihre Zustimmung geben.
- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile zur Beantragung erscheinen. Wir benötigen aber eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.
Den vorläufigen Personalausweis stellen wir sofort aus.
Beim vorläufigen Personalausweis ist keine Onlinefunktion möglich.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
- Sie sind in Deutschland gemeldet
- Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
- Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.