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20 Jahre Kampf gegen Fluglärm in Mainz

Rechtliche und politische Schritte

Dass es durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens auch im Bereich des Mainzer Stadtgebietes zu einer enormen Zunahme des Fluglärms kommen würde, war den politischen Verantwortlichen in der Landeshauptstadt schon im Jahr 2000 bewusst. Daher wurden bereits damals alle rechtlichen und politischen Schritte unternommen, um diesem Szenario entgegenzuwirken und es so weit wie möglich zu verhindern. Im Rahmen der Verhandlungen mit den politischen Verantwortlichen, der Mitarbeit in den Dialogforen und als Vorstandsmitglied in der Fluglärmkommission hat sich die Stadt Mainz als einzige rheinland-pfälzische Kommune bereits vor mehr als 20 Jahren gegen den zunehmenden Fluglärm gewehrt und trotz der oftmals angespannten Haushaltslage erhebliche finanzielle Mittel im Kampf gegen den Fluglärm aufgewendet.

So wurden auf dem juristischen Wege von der Stadt Mainz folgende Klagen vorbereitet und erhoben:

  • 2001 Erste Klage der Stadt Mainz gegen den vom Frankfurter Flughafen verursachten Fluglärm über Mainzer Stadtgebiet
    Widerstand via Normenkontrollverfahren gegen Änderung der Luftverkehrsverordnung zur Aufweichung des Nachtflugverbotes (2010 / Verfahren wurde eingestellt)
  • 2004: Flugroutenklage gegen die Neuordnung des Flugroutensystems aus dem Jahre 2001. (Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass der Lärm in Mainz nicht unzumutbar und den Behörden bei der Festlegung der Flugrouten kein Verfahrensfehler unterlaufen sei.)
  • 2009: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Flughafenausbau Frankfurt Main. (Die Klage wurde mit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof 2017 beschieden

Ein Teilerfolg der gerichtlichen Auseinandersetzungen war dabei die Durchsetzung des Nachtflugverbotes von 23 Uhr bis 5 Uhr. Mittlerweile sind alle gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klagen entschieden und der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Das bedeutet, es gibt keine weiteren Klagemöglichkeiten mehr. 

Zudem engagierte sich die Landeshauptstadt über all die Jahre unter Erstellung von zeitlich und finanziell aufwendigen Stellungnahmen im Rahmen der folgenden Verwaltungsverfahren:

  • Raumordnungsverfahren zur Flughafenerweiterung (2002)
  • Planfeststellung der A380 Werft (2004)
  • Novellierungsprozess zum Fluglärmschutzgesetz (2005)
    Normenkontrollverfahren gegen Änderungs-Verordnung des hessischen Landesentwicklungsplans LEP (Klage wurde vom hessischen VGH 2010 abgelehnt)
  • Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans Hessen Teilplan Flughafen Frankfurt (2012 und 2021)

Durch den kommunalen Zusammenschluss in der Initiative „Zukunft Rhein-Main (ZRM)“ brachten zahlreiche vom Ausbau betroffene Städte und Gemeinden fachlich hoch qualifizierte Gutachten in die Verfahren ein. Aus diesem Grunde mussten sich „Fraport“ und das Land Hessen immer wieder neu mit dem Ausbau auseinandersetzen, was insgesamt zu einer Verzögerung der Realisierung der neuen Landebahn um mehrere Jahre führte.

Auch mit massiver Presse- und Öffentlichkeitsarbeit thematisierte Mainz in Abstimmung mit der ZRM immer wieder Problemthemen, die im Zuge des Ausbauvorhabens kontrovers diskutiert wurden. Vom „Vogelschlagrisiko“ über die Gefährdungen durch den zunächst geplanten Überflug des Chemiewerkes „Ticona“ bis hin zu zahlreichen weiteren fragwürdigen Vorgehensweisen in Verbindung mit dem geplanten Ausbauvorhaben.

Mit Plakatstrecken oder auch Pressekonferenzen wurde immer wieder auf Themen aufmerksam gemacht, welche oftmals erst durch diese Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen wurden. Beispielhaft seien hier die nachweisbare Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm und die Forderung nach einem transparenten und wissenschaftlich begleiteten Fluglärmmonitoring in der Region genannt. Das angestrebte Ziel, den Bau der Landebahn als Ganzes zu verhindern, konnte nicht erreicht werden. 
Mittlerweile ist die Hochphase der gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Flughafenausbau abgeschlossen. Der im Jahr 2000 einstimmig gefasste Stadtratsbeschluss, wonach sich mit allen gebotenen Mitteln gegen die zunehmende Verlärmung des Mainzer Stadtgebietes durch Fluglärm zu wehren ist, hat jedoch nach wie vor Bestand. Das bedeutet, die Veränderungen am Flughafen und des Luftbetriebssystems werden auch weiter kritisch und wachsam begleitet.

Weiterhin zielen die Aktivitäten der Stadt Mainz darauf ab, dass die Problematik des Fluglärms auch auf Bundesebene erkannt wird und der gesetzliche Schutz der Bürger:innen vor Belastungen, auch durch Ultrafeinstaubemissionen durch den Flugverkehr, deutlich verbessert wird. Bei diesen Themen arbeitet die Stadt Mainz seit Jahren eng mit den Bürgerinitiativen zusammen.

Mainz selbst liegt nach den Berechnungsmethoden der aktuell gültigen Rechtsprechung außerhalb der Anspruchszone, in der Ansprüche auf passiven Lärmschutz gegen den Flughafenbetreiber bestehen. Dem „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ zufolge ist der Fluglärm über Mainz „zumutbar“. Die Bürger:innen haben daher nach dieser Berechnungsformel keinerlei Handhabe, einen Anspruch gegenüber dem Lärmverursacher Fraport geltend zu machen. 
Die Mainzer Umweltdezernentin Janina Steinkrüger sagt hierzu: „Die gültige Rechtslage schützt die Luftverkehrswirtschaft, aber nicht die Bürger:innen. Aus meiner Sicht ist festzustellen, dass die derzeitigen bundesrechtlichen Voraussetzungen keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gewährleisten. Zu der Problematik des durch den Luftverkehr verursachten Ultrafeinstaubs gibt es gar keine gesetzliche Begrenzung. Bis zur Änderung der bundesrechtlichen Regelungen im Sinne der Betroffenen ist es noch ein langer Weg, den wir nur gemeinsam mit unseren kommunalen Verbündeten und den Bürger:innen schaffen können. Wir sind alle von der zunehmenden Verlärmung und Klimaveränderung betroffen. Die Stadt Mainz wird weiterhin alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um sich gegen den stetig steigenden Fluglärm und Umweltverbrauch mit allen politisch und juristisch möglichen Mitteln zu wehren.“

Aus Sicht der Stadt Mainz muss die massive Schieflage zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits, sowie dem Schutzanspruch der Bevölkerung und dem Klimaschutz andererseits, wieder in ein den Menschen in den Mittelpunkt rückendes, dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt gerecht werdendes erträgliches Gleichgewicht gebracht werden. Bis dieses Ziel erreicht ist, wird der Kampf der Stadt Mainz gegen den Fluglärm weitergehen.

Landeshauptstadt Mainz, Grün- und Umweltamt, 2023