Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Blumenfeld am Leichhof
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Leben & Arbeit
  2. Grün, Umwelt- und Naturschutz
  3. Natur und Landschaft
  4. Schutzgebiete
  5. Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiet

Auf dem Foto ist ein Schild für Landschaftsschutzgebiete abgebildet.
© Grün- und Umweltamt

Auch bei dieser Schutzkategorie handelt es sich um ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet. Es dient "zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten".

Zeichnet sich das Gebiet durch "Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft" (§26 (1) Landschaftsschutzgebiete - BNatschG) aus, oder, anders als zum Beispiel bei einem Naturschutzgebiet, dient es auch maßgeblich der Erholung, kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet erfolgen.

Auf dem Foto ist eine naturnahe Wiese mit Bäumen abgebildet.
Gonsbachtal© Grün- und Umweltamt

Vorrangig sind hier alle Handlungen untersagt, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen oder den Charakter des Gebietes verändern (§ 26 (2) Landschaftsschutzgebiete BNatschG).

Landschaftsschutzgebiete in und um Mainz:

  • Gonsbachtal
  • Ölwiese
  • Rheinhessisches Rheingebiet