Die Telefonnummern für den Notfall
Notruf der Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Immer bei Feuer und medizinischen Notfällen, wenn jemand lebensbedrohlich verletzt oder erkrankt ist, z.B. bei Wohnungsbränden und Verkehrsunfällen mit Personenschaden, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit oder starken Blutungen.
Notruf der Polizei: 110
Immer dann, wenn Sie sich bedroht fühlen oder Opfer oder Zeug:in einer Straftat geworden sind, z.B. bei Einbrüchen, Überfällen, bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden und bei häuslichen Streitigkeiten.
Notruf für Hörgeschädigte: 00000000
Für hörgeschädigte Personen besteht die Möglichkeit, in allen Notlagen ein Notfall-Telefax an die Nummer 06131 000000 zu senden.
Wichtige Hinweise
Der Notruf zur 110 oder 112 ist immer kostenlos und kann ohne Vorwahl von jedem Handy oder Festnetzanschluss aus getätigt werden - Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Bei mobiler Nutzung des Notrufs ist aber zu beachten, dass im Handy eine SIM-Karte eingelegt sein muss.
Es ist nicht schlimm, wenn Sie im Notfall die Feuerwehr anrufen, obwohl es eher ein Fall für die Polizei ist. Die Leitstelle wird Sie immer an die richtige Stelle vermitteln.
Hingegen kann der Missbrauch des Notrufes teure Konsequenzen haben. Zivilrechtlich haftet die anrufende Person für die Kosten des Einsatzes und dessen Folgeschäden, beispielsweise weil aufgrund des falschen Notrufes ein Gebäude geräumt werden musste.
Notruf gewählt: Was soll ich sagen?
Wer sich in einer Notsituation befindet und Rettungskräfte anfordert, sollte in erster Linie Ruhe bewahren, um der Leitstelle die Situation richtig erklären zu können.
Für die Rettungskräfte sind folgende Informationen besonders wichtig:
- Wo ist der Notfall?
Nennen Sie den Gemeindenamen oder Stadtteil, Straßennamen, Hausnummer, Stockwerk, Fahrtrichtung auf der Straße, Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen. Lassen Sie sich durch Passant:innen bei der Ortsbestimmung helfen. - Was ist passiert?
Beschreiben Sie knapp die Gefahrenlage und was Sie sehen – beispielsweise einen Verkehrsunfall, ein Feuer oder eine bewusstlose Person. - Wer ist betroffen und wie viele?
Nennen (oder schätzen) Sie die Zahl der betroffenen Personen oder Tiere. Geben Sie bei Kindern auch möglichst das Alter mit an. - Welche Verletzungen oder Symptome?
Sie müssen keine medizinischen Fachbegriffe kennen. Beschreiben Sie einfach, was Sie sehen: ob die Person atmet, ob sie ansprechbar ist oder ob starke Blutungen oder offensichtliche Verletzungen vorliegen. - Wer ruft an?
Damit die Leitstelle weiß, mit wem sie gesprochen hat, nennen Sie bitte Ihren vollständigen Namen. Bleiben Sie auch unbedingt in der Leitung und folgen Sie den Hinweisen bzw. Rückfragen des Leitstellenpersonals.



