Führerschein: Verlängerung eines befristeten Führerscheins der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen
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Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängern.
Für die gewerbliche Nutzung können Sie die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation beantragen.
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
- Den Antrag auf Verlängerung eines Führerscheins sollten Sie rechtzeitig (ca. 8 bis 10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen stellen. Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen beantragen.
Hinweis: Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, können Sie keine Verlängerung beantragen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung ("Erteilung nach Fristablauf"). Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen.
Bemerkung
Rechtsgrundlage
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. In der Fahrerlaubnisbehörde ist die technische Ausstattung für eine digitale Bildaufnahme vor Ort vorhanden. Für einen internationalen Führerschein bringen Sie bitte ein analoges Passbild mit. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin analoge Passbilder, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zur Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Hierzu müssen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen: 45,10 Euro
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)
Zahlungsarten
Bar/EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Führerschein: Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer FahrerlaubnisPDF-Datei214,80 kB
- Fahrerlaubnis, Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz)PDF-Datei1,17 MB
- Abholung eines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde, VollmachtPDF-Datei156,76 kB
Merkblätter
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr KeilSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe D bis G und T | Buchstabenbereich: D–G und T | Herr Keil | |
| Frau LangeSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich R bis S | Buchstabenbereich: R–S | Frau Lange | |
| Frau MayerSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe U bis Z | Buchstabenbereich: W–Z und H | Frau Mayer | |
| Frau TrabertSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich L bis Q | Buchstabenbereich: M–Q und V | Frau Trabert | |
| Frau WeideSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe I bis L und C | Buchstabenbereich: I–L und C | Frau Weide |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. (Öffnet in einem neuen Tab)
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Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Allgemeiner Hinweis
Im Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" steht Ihnen ein Foto-Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Hier können Sie biometrische Passbilder erstellen und digital übermitteln. Dafür fällt eine Gebühr von 6 Euro an.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Weitere Hinweise
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür.