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Groß- und Betriebliche Kindertagespflege

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege, speziell zur Großtagespflege und betrieblichen Kindertagespflege.

Großtagespflege

Großtagespflege ist ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen. Zusammen können bis zu zehn Kinder in angemieteten oder eigenen Räumen betreut werden.

Welche Voraussetzungen werden für eine Großtagespflegestelle benötig?

Für die Betreuung sind eine abgeschlossene Qualifizierung beider Kindertagespflegepersonen erforderlich. (Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Qualifizierung.) Es müssen kindgerechte Räumlichkeiten mit mindestens zwei Zimmern zur Verfügung stehen.

Was muss ich tun um eine Großtagespflegestelle zu eröffnen?

Die Fachberatungen in der Kindertagespflege unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung einer Großtagespflegestelle. Für die Einrichtung ist auch eine baurechtliche Stellungnahme erforderlich. Genaue Details kann Ihnen die zuständige Fachberatung mitteilen.

Welche Unterstützung bietet die Landeshauptstadt Mainz?

Die zuständige Fachberatung gibt Auskünfte zu gesonderten Zuschüssen und Möglichkeiten aus unserem Gerätepool Ausstattungsgegenstände zu erhalten.

Betriebliche Kindertagespflege

Familienfreundlichkeit im Unternehmen ist mittlerweile mehr als nur ein Schlagwort, sondern ein wichtiger Aspekt für viele gut ausgebildete Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeitgeber sind. Auch von denjenigen, die noch keine Kinder haben, werden Unternehmen, die individuelle Modelle für die Kinderbetreuung anbieten, als attraktive Arbeitgeber eingestuft.

Die Kindertagespflege bietet hier verschiedene Möglichkeiten auch für kleine und mittelständige Betriebe, Betreuungsplätze für die „Kleinsten“ anzubieten. Sie ist eine Betreuungsform, die durch die kleinen Gruppengrößen und ihre Flexibilität gekennzeichnet ist. In der Kindertagespflege werden bis zu fünf Kinder gemeinsam betreut. Bei einem Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen können bis zu zehn Kinder betreut werden. Die Landeshauptstadt Mainz hat hier verschiedene Modelle entwickelt.

Es gibt die Möglichkeit einen Träger mit der Durchführung der Betreuung zu beauftragen. Wir stellen hierzu gerne den Kontakt her.

Wer kann eine betriebliche Kindertagespflege führen?

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit einer gültigen Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII kann eine betriebliche Kindertagespflege führen. Es können auch zwei Kindertagespflegepersonen im Rahmen einer Großtagespflege für Betriebe Kinderbetreuung anbieten (siehe Großtagespflege).

Die Betreuung kann auch durch einen externen Träger durchgeführt werden. Dieser Träger übernimmt die Anstellung von Kindertagespflegepersonen und die Abrechnung mit dem Amt für Jugend und Familie.

Welche Voraussetzungen benötigt eine betriebliche Kindertagespflegestelle?

Die Betreuung muss in geeigneten Räumen angeboten werden. Hierzu berät die zuständige Fachberatung der Kindertagespflege. Diese kindgerechten Räume können im Betrieb oder in angemieteten Räumen stattfinden. Die Räume müssen baurechtlich geprüft werden.

Welche Förderung kann ein Unternehmen /Betrieb für eine betriebliche Kindertagespflegestelle erhalten?

Für jedes Kind, das in einer betrieblichen Kindertagespflegestelle betreut wird, erhält das Unternehmen/der Betrieb eine pauschale monatliche Förderung.

Für alle Betreuungsplätze wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden unterstützt. Die Pauschale wird auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten gewährt.

Für Krankheitsausfälle gibt es eine Vertretungsregelung.

Welche Unterstützung gibt es für den Aufbau einer betrieblichen Kindertagespflegestelle?

Die Fachberatung unterstützt bei den Antragsverfahren und dem Kontakt zu den zuständigen Stellen. Sie berät zur Förderung durch das Amt für Jugend und Familie.

Kontakt

Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Rebecca Erbelding

Adresse

Frau Rebecca Erbelding
Pädagogische Fachberatung für die Kindertagespflege
Bonifazius-Turm A
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2697
Telefax
+49 6131 12-2890
E-Mail
vermittlung-kindertagespflegestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Barrierefreier Zugang