Pressemeldung
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 erhalten die Erstklässler:innen erstmals einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Er umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag – die Unterrichtszeit wird hierbei mitberücksichtigt. Der Rechtsanspruch soll Kinder in ihrer Entwicklung fördern, Chancengleichheit stützen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.
Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Erstklässler:innen
Der Rechtsanspruch kann grundsätzlich über zwei Modelle erfüllt werden: Vorrang haben stets schulische Angebote (z.B. Ganztagsschule oder Betreuende Grundschule). Sofern es kein ganztägiges schulisches Betreuungsmodell gibt, wird die Stadt Mainz ein Angebot an der Schule schaffen. Sie wird hierfür einen Träger beauftragen.
An den folgenden Grundschulen wird es ab dem Schuljahr 2026/2027 ein solches Angebot für die Erstklässler:innen geben:
Angebot von Montag bis Freitag an folgenden Halbtagsschulen:
- Grundschule an den Römersteinen
- Eisgrubschule
- Schillerschule
- Pestalozzischule
Ergänzendes Angebot am Freitag an folgenden Ganztagsschulen:
- Ludwig-Schwamb-Schule
- Grundschule am Lemmchen
- Grundschule am Gleisberg
- Feldbergschule
- Goetheschule
- Peter-Härtling-Schule
- Theodor-Heuss-Schule
An allen anderen Mainzer Grundschulen wird es ein schulisches Angebot am Nachmittag geben. Informationen zu diesen Angeboten sind an den Schulen erhältlich.
Eine Anmeldung für das städtische Ganztagsförderungsangebot ist vom 2. März bis zum 12. April 2026 über das Online-Portal „Kinder-Kompass Mainz“ möglich. Erstklässler:innen, die in diesem Zeitraum angemeldet werden, haben eine Platzgarantie für das kommende Schuljahr.
Die Ganztagsförderung findet an Schultagen im Anschluss an den Unterricht bis 16.00 Uhr statt. Das Angebot umfasst ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie kreative und bewegungsfördernde Aktivitäten.
Bei der Anmeldung an Halbtagsschulen können Eltern zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen:
- Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr
- Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr
Bei der Anmeldung an Ganztagsschulen können Eltern eine Betreuung am Freitagnachmittag bis 16.00 Uhr wählen.
Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr. Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Das Angebot ist freiwillig, jedoch kostenpflichtig. Die Teilnahmebeiträge für Halbtagsschulen sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Einkommen der Eltern.
Für eine ergänzende Freitagsbetreuung an Ganztagsschulen ist aus organisatorischen Gründen keine Staffelung vorgesehen. Dort beträgt der Elternbeitrag 50 Euro im Monat.
Die Teilnahmebeiträge beziehen sich auf die Schulzeit. Hinzu kommen die Kosten für ein Mittagessen, das mit dem entsprechenden Caterer direkt abgerechnet wird.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Eltern im genannten Anmeldezeitraum über das Online-Portal der Stadt Mainz sowie auf mainz.de.
An den folgenden Grundschulen wird es ab dem Schuljahr 2026/2027 ein solches Angebot für die Erstklässler:innen geben:
Angebot von Montag bis Freitag an folgenden Halbtagsschulen:
- Grundschule an den Römersteinen
- Eisgrubschule
- Schillerschule
- Pestalozzischule
Ergänzendes Angebot am Freitag an folgenden Ganztagsschulen:
- Ludwig-Schwamb-Schule
- Grundschule am Lemmchen
- Grundschule am Gleisberg
- Feldbergschule
- Goetheschule
- Peter-Härtling-Schule
- Theodor-Heuss-Schule
An allen anderen Mainzer Grundschulen wird es ein schulisches Angebot am Nachmittag geben. Informationen zu diesen Angeboten sind an den Schulen erhältlich.
Eine Anmeldung für das städtische Ganztagsförderungsangebot ist vom 2. März bis zum 12. April 2026 über das Online-Portal „Kinder-Kompass Mainz“ möglich. Erstklässler:innen, die in diesem Zeitraum angemeldet werden, haben eine Platzgarantie für das kommende Schuljahr.
Die Ganztagsförderung findet an Schultagen im Anschluss an den Unterricht bis 16.00 Uhr statt. Das Angebot umfasst ein gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung sowie kreative und bewegungsfördernde Aktivitäten.
Bei der Anmeldung an Halbtagsschulen können Eltern zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen:
- Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr
- Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr
Bei der Anmeldung an Ganztagsschulen können Eltern eine Betreuung am Freitagnachmittag bis 16.00 Uhr wählen.
Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr. Nach erfolgter Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich. Das Angebot ist freiwillig, jedoch kostenpflichtig. Die Teilnahmebeiträge für Halbtagsschulen sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem Einkommen der Eltern.
Für eine ergänzende Freitagsbetreuung an Ganztagsschulen ist aus organisatorischen Gründen keine Staffelung vorgesehen. Dort beträgt der Elternbeitrag 50 Euro im Monat.
Die Teilnahmebeiträge beziehen sich auf die Schulzeit. Hinzu kommen die Kosten für ein Mittagessen, das mit dem entsprechenden Caterer direkt abgerechnet wird.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Eltern im genannten Anmeldezeitraum über das Online-Portal der Stadt Mainz sowie auf mainz.de.
Herausgeber
Landeshauptstadt Mainz
Abteilung Presse und Kommunikation
Andreas Behringer
Abteilungsleiter und Pressesprecher
Stadthaus Große Bleiche (Große Bleiche 46 / Löwenhofstraße 1)
55116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-22 21
- pressestellestadt.mainzde
- Internet
- http://www.mainz.de
