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Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz

Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter ist zum 11. Oktober 2021 in Kraft getreten und wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Hier erfahren Sie mehr.

Lachende Kinder stehen Kopf an Kopf im Kreis
Lachende Kinder stehen Kopf an Kopf im Kreis

Allgemeines

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist am 11. Oktober 2021 in Kraft getreten. Es gilt für alle Grundschulkinder der ersten Klasse ab dem 1. August 2026.

  • Der Rechtsanspruch wird jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung haben.
  • Das umfasst acht Stunden von Montag bis Freitag in der Schul- und Ferienzeit. Die Unterrichtszeit zählt dazu.
  • Die Anmeldung ist freiwillig.
  • Es gibt ein Mittagessensangebot.
  • Das Land kann Schließzeiten von bis zu vier Ferienwochen festlegen.
  • Der Rechtsanspruch soll alle Kinder der Grundschule in ihrer Entwicklung fördern. So soll jeder die gleichen Chancen haben. Außerdem soll er die Betreuungslücke zwischen KiTa und Schule schließen.
Schaubild zum Ganztag

Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:

  • Modell 1:

Ganztagsangebote der Schule stehen an erster Stelle, zum Beispiel die Ganztagsschule in Angebotsform (GTSA). Hierbei handelt es sich um ein kostenfreies Angebot. Auch eine Betreuende Grundschule (BGS) unter der Trägerschaft eines Fördervereins (zum Beispiel Elterninitiative oder andere) ist denkbar, jedoch kostenpflichtig.

  • Modell 2:

Wenn es keine Ganztagsangebote der Schule gibt, dann wird die Stadt Mainz ein Angebot am Nachmittag machen. Das wird von einem Träger der Jugendhilfe durchgeführt und ist kostenpflichtig.

Hinweis:

Da schulische Angebote Vorrang haben, schauen Sie sich gerne zuerst die Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung auf der Homepage des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz an.

Anmeldung

Für den Fall, dass an Ihrer Schule ein freier Träger der Jugendhilfe die Nachmittagsbetreuung anbietet, melden Sie Ihr Kind über den Kinder-Kompass Mainz an. Die Übersicht der gestaffelten Kostenbeiträge entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.

Übersicht der Mainzer Grundschulen nach Schulform ab dem Schuljahr 2026/2027 (Stand: 9. Februar 2026)

Weitere Informationen zu den Grundschulbezirken der Landeshauptstadt Mainz finden Sie unter dem folgenden Link:

FAQ (Stand: 9. Februar 2026)

Hier downloaden: Rechtsanspruchserfüllende Nachmittagsangebote ab 2026 in Mainz (Schaubild), Rahmenkonzeption zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in Mainz, Flyer für Kita-Eltern

Ihre Ansprechpersonen

Allgemeine E-Mail-Adresse: gafoegstadt.mainzde

Gefördert vom Bundesministerium, Europäischen Union und Bildungskommunen

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