Landtagswahl 2026
Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Das Gebiet der Stadt Mainz ist für die Landtagswahl in 3 Wahlkreise eingeteilt (Wahlkreis 27- Mainz I, Wahlkreis 28-Mainz II und Wahlkreis 29-Mainz III).
Hierdurch werden 3 Wahlkreiskandidat:innen der Mainzer Wahlkreise direkt in den Landtag gewählt.
Zum Wahlkreis 27-Mainz I gehören:
- Altstadt
- Neustadt
- Oberstadt
- Hartenberg-Münchfeld
Zum Wahlkreis 28-Mainz II gehören:
- Bretzenheim
- Gonsenheim
- Hechtsheim
- Mombach
- Weisenau
Zum Wahlkreis 29-Mainz III gehören:
- Drais
- Ebersheim
- Finthen
- Laubenheim
- Lerchenberg
- Marienborn
- Sowie die Verbandsgemeinde Bodenheim
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 3 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 1. März 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 1. März 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Bürgeramt, Briefwahlbüro, Stadthaus Große Bleiche 46, oder ruft unter der Telefonnummer 06131 12-1500 an.
Wählerverzeichnis
Sofern eine Einsichtsberechtigung nachgewiesen wird, kann das Wählerverzeichnis des eigenen Stimmbezirks in der Zeit vom 2. März 2026 bis 6. März 2026 im Briefwahlbüro zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag und Mittwoch, 8 Uhr - 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 8 Uhr - 16 Uhr
Freitag, 8 Uhr - 13 Uhr.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 42. Tag vor der Wahl: 8. Februar 2026.
Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl der/des Abgeordneten seines Wahlkreises und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste.
Wo wird gewählt?
Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 22. März 2026 von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt. Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen haben sich die Wähler:innen auszuweisen.
Bitte gültigen Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Briefwahl, Briefwahlbüro
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl im Briefwahlbüro der Stadt Mainz abgeben oder sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen.
Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Merkblatt, Stimmzettel sowie Briefumschlägen) können ab sofort beantragt werden:
- per Post: Stadt Mainz, Amt für Stadtentwicklung, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Postfach 3820, 55116 Mainz
- per Fax: 06131 - 12 15 12
- per E-Mail: briefwahlbuerostadt.mainzde
- per Internet: www.mainz.de
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in einem frankierten Umschlag an das Wahlbüro.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro befindet sich ab 17. Feburar 2026 im Stadthaus Große Bleiche 46, Briefwahlbüro, Erdgeschoss, 55116 Mainz, und ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Mittwoch 8 Uhr - 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8 Uhr - 16 Uhr
Freitag 8 Uhr - 13 Uhr
Am Freitag, dem 6. März und am Freitag, dem 22. März 2026 ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
An den zwei Samstagen 7. März und 21. März 2026 besteht die Möglichkeit, zwischen 8 Uhr und 12 Uhr im Briefwahlbüro vorzusprechen, um sich Ersatzunterlagen für bis dahin noch nicht angekommene oder in Verlust geratene Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen.
Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!!
Nach dem 6. März (Ortsvorsteher:inwahl) bzw. 22. März 2026 (Landtagswahl bzw. Stichwahl Ortsvorsteher:in), 15 Uhr, eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Den Wahlbrief also rechtzeitig in den Postkasten stecken!
Wahlhelfer gesucht
Die 199 Wahlvorstände bestehen jeweils aus
- Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in
- Schriftführer/in und Stellvertreter/in
- fünf Beisitzende.
Alle Wahlvorstandsmitglieder müssen in Mainz wahlberechtigt sein.
Die Anwesenheit im Wahllokal ist nicht den ganzen Tag erforderlich, da der Wahlvorstand seine Pausen selbständig regelt. Für Ihr Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro.
Bei Interesse an diesem Ehrenamt steht das Wahlbüro / Wahlhelfer unter der Rufnummer 06131 12-3725 oder 12-3726 zur Verfügung, oder senden Sie eine Email an wahlhelferstadt.mainzde.
Kontakt
Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Wahlen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Wahlbüros unter der Rufnummer 06131 12-1515 zur Verfügung.
Die Mitarbeiter:innen des Briefwahlbüros sind ab 17. Februar 2026 unter der Rufnummer 06131 12-1500 zu erreichen.
