Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld (50.02.02)
Beschreibung
Das Sachgebiet informiert pflegebedürftige Personen über die persönlichen und wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen der Hilfe zur Pflege als bedarfsorientierte Sozialleistung, wenn der notwendige Pflegeaufwand im häuslichen Bereich oder in einer Pflegeeinrichtung nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann. Entsprechende Leistungsanträge werden hier entgegengenommen und bearbeitet. Darüber hinaus ist das Sachgebiet Ansprechpartner für Anträge auf Landespflegegeld. Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und wird als Pauschale gewährt.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch von 10 bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
