Akteneinsicht in archivierte Bauakten
Beschreibung
- Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen
- frühzeitige telefonische Terminabsprache ist erforderlich
> da die Bauakten zunächst aus dem Archiv zusammengestellt werden müssen
Bauakten enthalten insbesondere:
> Baugenehmigungen (oder andere behördliche Entscheidungen)
> Bauunterlagen (Pläne, sonstige Bauzeichnungen, Berechnungen usw.)
> die Standsicherheitsnachweise, d.h. die Statiken.
> Baujahr
Einsichtnahme in laufende Bauanträge
> erfolgt durch die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Bauaufsicht
> siehe Dienstleistung "Baugenehmigung"
Voraussetzungen
- Berechtigte Personen sind insbesondere:
1. Eigentümerinnen und Eigentümer (Nachweis erforderlich, z.B. Grundbuchauszug)
2. Kaufinteressenten (Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers)
3. andere Bevollmächtigte (Architekten, Ingenieure, Makler, Immobilienverwalter; ebenfalls mit Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers)
- In besonderen Ausnahmefällen:
> können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen
> es muss jedoch ein berechtigtes Interesse der antragstellenden Person nachgewiesen werden
> ein berechtigtes Interesse besteht dann, wenn die nachsuchende Person mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau CAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linie: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Rita Lickhardt | Zitadelle, Bau C | +49 6131 12-3658 | Rita.Lickhardtstadt.mainzde |
Frau Manuela Ostwald | Zitadelle, Bau C | +49 6131 12-2110 | Manuela.Ostwaldstadt.mainzde |
Herr Markus Schöfer | Zitadelle, Bau C | +49 6131 12-3199 | Markus.Schoeferstadt.mainzde |
Unterlagen
- Eigentümerin/Eigentümer:
aktueller Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen wie z.B. Kaufvertrag oder Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in und Ausweisdokument
- Sonstige Berechtigte:
zusätzlich schriftliche Vollmacht von der Eigentümerin/dem Eigentümer
Gebühren
- mindestens 30,00 Euro, höchstens 600,00 Euro
- zzgl. Kosten für Vervielfältigungen in analoger und digitaler Form
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz, Landesgebührengesetz (LGebG)