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Baulastantrag 

Beschreibung

Baulasten können im Einzelfall im Zuge von Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein, um Genehmigungshindernisse zu überwinden.

Zu der Notwendigkeit einer Baulast, ihrem Inhalt sowie den erforderlichen Unterlagen ist es sinnvoll, zunächst ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern für die Baugenehmigungsverfahren und auch die Baulasteneintragung zu führen.

Beantragung:
- schriftlich (Vordruck, siehe "Formulare/Links")

Bitte beachten Sie:
Die reine Antragstellung bewirkt nicht die Eintragung einer Baulast. Diese erfolgt erst in einem zweiten Schritt nach Unterzeichnung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung durch den/die Eigentümer an Amtsstelle.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Vorsprachen und sonstige Besprechungen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Burkhard Rechtsangelegenheiten der Abt. Bauaufsicht  +49 6131 12-3124
 Frau Meister Baulastenverfahren, Rechtsangelegenheiten Abt. Bauaufsicht  +49 6131 12-3180
 Frau Kuhn Baulastenverfahren, Rechtsangelegenheiten Abt. Bauaufsicht  +49 6131 12-4099
 Herr Natter Baulastenverfahren, Schornsteinfegerangelegenheiten  +49 6131 12-4114
 Herr Wilke Baulastenverfahren, Schornsteinfegerangelegenheiten  +49 6131 12-3091

Unterlagen

Hinweise zu den notwendigen Unterlagen und Kriterien der Antragstellung finden Sie als Anlage im Downloadformular.

Gebühren

Die Gebühren werden auf Grundlage einer Verordnung des Landes (Besonderes Gebührenverzeichnis) berechnet.

Rechtsgrundlagen

- § 86 Landesbauordnung (LBauO)

Der Gesetztestext sowie weitere bauordnungsrechtlich relevante Regelungen stehen auf der Interseite des Finanzministeriums zur Verfügung.