Beglaubigung einholen - Abschriften, Kopien deutscher Dokumente
Beschreibung
Vereinbaren Sie für diese Dienstleistung gerne einen Termin in Ihrer Ortsverwaltung oder Bürgerservice.
Nutzen Sie dazu gerne die einfache Online-Terminvereinbarung auf www.mainz.de/termin.
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die zuständige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk.
Beglaubigt werden können:
- Abschriften
- Ablichtungen
- Vervielfältigungen
- Negative
Beglaubigung von Dokumenten:
- Vertretung durch Bevollmächtigten möglich
Art der Beglaubigung:
Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt?
- Ja -> Personenstandsurkunde? (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
Ja: Beglaubigung nur durch das zuständige Standesamt
Nein: amtliche Beglaubigung durch das Bürgeramt
- Nein -> Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde gedacht?
Ja: amtliche Beglaubigung durch das Bürgeramt
Nein: öffentliche Beglaubigung durch Notar
NICHT durch das Bürgeramt können beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Deutschland) - Beglaubigung erfolgt durch ausstellendes Standesamt
- Grundstücksangelegenheiten - Beglaubigung erfolgt durch einen Notar
- Testaments- und Nachlassangelegenheiten - Beglaubigung erfolgt durch einen Notar
- Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung) -Beglaubigung erfolgt durch einen Notar
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen:
- das entsprechende Original
- ggf. die zu beglaubigende Abschrift / Kopie
Gebühren
- Beglaubigungen / Unterschriften amtlich.: 5,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen / Unterschriften öffentlich.: 15,00 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen für gemeinnützige Vereine sind nicht gebührenpflichtig
für Studierende, Schüler/Schülerinnen, Auszubildende:
- wenn für das Studium oder Ausbildung benötigt
und in Mainz gemeldet: Es fallen keine Gebühren an (dies gilt für max. 3 Beglaubigungen)
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
sofort
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21.07.1978 in der Fassung der Änderung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325)
- Allgemeines Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz
Links und Downloads
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