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Aufenthaltsdokument-GB / Brexit 

Beschreibung

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)

Das Vereinigte Königreich hat am 31. Januar 2020 um Mitternacht die Europäische Union verlassen (sogenannter Brexit).

Nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommen gilt vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase während der das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. Britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen werden daher während dieses Zeitraums aufenthaltsrechtlich so behandelt, als handele es sich weiterhin um einen Mitgliedstaat der EU. Die Freizügigkeitsregeln gelten in dieser Zeit weiter fort.

Für die Zeit nach Ende des Übergangszeitraums ab dem 1. Januar 2021 sieht das Austrittsabkommen einen weitgehenden Bestandsschutz für bislang freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vor, damit diese weiterhin in Deutschland leben und arbeiten können.

Um einen reibungslosen Übergang gewährleisten zu können, hat die Ausländerbehörde alle britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörige, die bis zum 31. Dezember 2020 in Mainz gemeldet waren, angeschrieben. Sollten Sie bisher noch keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte per E-Mail (auslaenderbehoerdestadt.mainzde) mit uns in Verbindung. Sie werden voraussichtlich im Februar 2021 erneut angeschrieben und Ihnen wird ein Termin mitgeteilt, an dem der elektronische Aufenthaltstitel bestellt wird.

Alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die bisher nicht in Mainz gemeldet sind, haben ihren Aufenthalt innerhalb von sechs Monaten – also bis zum 30. Juni 2021 – bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

Für britische Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 2021 einreisen, gilt das Aufenthaltsgesetz.

  • Bitte informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
auslaenderbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • gültiger Pass
  • ein biometrietaugliches Passbild