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Aufenthaltsdokument-GB / Brexit 

Beschreibung

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)

Das Vereinigte Königreich hat am 31. Januar 2020 um Mitternacht die Europäische Union verlassen (sogenannter Brexit).

Nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommen gilt vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase während der das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. Britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen werden daher während dieses Zeitraums aufenthaltsrechtlich so behandelt, als handele es sich weiterhin um einen Mitgliedstaat der EU. Die Freizügigkeitsregeln gelten in dieser Zeit weiter fort.

Für die Zeit nach Ende des Übergangszeitraums ab dem 1. Januar 2021 sieht das Austrittsabkommen einen weitgehenden Bestandsschutz für bislang freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige vor, damit diese weiterhin in Deutschland leben und arbeiten können.

Für britische Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 2021 einreisen, gilt das Aufenthaltsgesetz.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • gültiger Pass
  • digitales Lichtbild