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Staatsangehörigkeitsausweis 

Beschreibung

  • Der Ausweis wird im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag durch das Bürgeramt ausgestellt.
  • Meist wird ein solcher Ausweis zum Erwerb eines Doktortitels, einer Professur oder Ähnliches benötigt.
  • Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie ihre Staatsangehörigkeit ableiten z.B. Eltern.

Eine telefonische Terminvereinbarung vorab ist hierfür notwendig!

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben

Voraussetzungen

  • Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die

>> Online-Terminvereinbarung

>> Information zur Einbürgerung

>> pass[t] Genau


Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150

Aktuell:

Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Eckes
  • Buchstabenbereich: A bis Z
 +49 6131 12-3278  Bernd.Eckesstadt.mainzde

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • weitere Unterlagen nach Rücksprache

Gebühren

  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: 25 Euro
  • Ggf. zusätzliche Kosten, je nach Einzelfall

Rechtsgrundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz