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Auskunftssperre/Übermittlungssperre beantragen 

Online-Services

Beschreibung

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.

Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:

  • Adressbuchverlage
  • Religionsgemeinschaften
  • Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen
  • Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden
  • Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden


Einrichten einer Auskunftssperre:

  • Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
  • Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
  • Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation

 

 Beantragung einer Sperre:

  •  persönlich oder
  •  schriftlich (Formular)
  •  für die Übermittlungssperre gibt es die Möglichkeit der Online-Beantragung

 

  • Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung
  • Gültigkeit aller Sperren: 2 Jahre
  • Vor Ablauf der Sperre schreibt der Bürgerservice Sie an und erinnert an die auslaufende Sperre

Voraussetzung

Der Hauptwohnsitz ist in Mainz

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:
    Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte

 

 
Bei schriftlichem Antrag:

  • Formular
  • Kopie des Ausweises
  • ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

Sperrwirkung direkt nach Eintrag

Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz

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