Auskunftssperre/Übermittlungssperre
Beschreibung
Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.
Einrichten einer Übermittlungssperre:
keine Übermittlung persönlicher Daten an:
- Adressbuchverlage
- Religionsgemeinschaften
- politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen
- Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden
- Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden
Einrichten einer Auskunftssperre:
- hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden
- es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption)erforderlich und vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)
- Angehörigkeit einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeiter einer Behörde) genügt nicht als Legitimation
Beantragung einer Sperre:
- persönlich oder
- schriftlich (Formular)
- für die Übermittlungssperre gibt es die Möglichkeit der Online-Beantragung über www.rlpdirekt.de
- Die Sperrwirkung beginnt unverzüglich nach der Eintragung
- Gültigkeit aller Sperren: 2 Jahre
- vor Ablauf der Sperre, wird der Bürger vom Bürgerservice angeschrieben und erinnert
Voraussetzung
- Hauptwohnsitz in Mainz
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuelle Änderungen:
Alle Publikumsbereiche der Stadtverwaltung Mainz bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Termine können nur in begründeten Fällen nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Der Bürgerservice im Bürgeramt hat nicht wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich: www.mainz.de/termin
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Öffnungszeiten |
Montag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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15 Uhr bis 19 Uhr |
Dienstag |
9 Uhr bis 13 Uhr |
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14.30 Uhr bis 17 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Donnerstag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Freitag |
7.30 Uhr bis 13 Uhr |
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Die Terminkunden werden gebeten, pünktlich zum Termin zu erscheinen, d. h. nicht zu früh zu erscheinen, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist weiterhin bei allen Vorsprachen zwingend notwendig.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. entsprechende Nachweise über den wichtigen Grund:
Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte
Bei schriftlichem Antrag:
- Formular
- Kopie des Ausweises
- ggf. entsprechende Nachweise (wie oben)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungszeit
Formulare
Organisationen
- OV Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- OV Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- OV Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- OV Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- OV Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- OV Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- OV Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- OV Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- OV Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- OV Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- OV Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- OV Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- OV Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)