Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen
Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind sie Überwachung der Wahlhandlung und das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.
Wahlhelfer werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Mainz bestellt
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Wahlhelfer können sich telefonisch, online per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache melden.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 35 Euro ausgezahlt
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. 3 Monate mit Hauptwohnsitz in Mainz wohnen)
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3725
- wahlhelferstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 78, 90, 91
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Peter Frommelt | +49 6131 12-3016 | peter.frommelt.amt12stadt.mainzde |
Hinweise
Aufgaben eines Wahlhelfers im Einzelnen:
- Eröffnung der Wahlhandlung
- Stimmzettel ausgeben
- Wahlhandlung überwachen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Bürger bei Fragen unterstützen
- Stimmzettel auszählen
- Erstellen der Wahlniederschrift
- Feststellen des vorläufige Wahlergebnisses