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Feuerwehr aufgrund von Insekten anfordern 

Kurzbeschreibung

Bei Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen ist immer der Aspekt des Naturschutzes und der Erhalt des Lebens zu beachten. Einige Arten sind vom Aussterben bedroht und stehen unter Natur- und Artenschutz.

Grundsätzlich gilt, dass die Feuerwehr nur bei einer Gefahr für Menschen tätig wird. Ansonsten ist dies zunächst eine Aufgabe, die fachkundige Privatunternehmen durchführen (z.B. Imker).

Beschreibung

Ein Einsatz der Feuerwehr kann z.B. bei einer bestehenden Insektengift-Allergie oder bei Kinderspielplätzen in Frage kommen. Einsätze, die unter Artenschutz stehende Insekten betreffen (z.B. Hornissen und Hummeln)
dürfen wir nur dann durchgeführen, wenn das Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz hierzu die Genehmigung schriftlich erteilt hat. Diese Genehmigung muss sich der Auftraggeber zunächst einholen.

Einsätze mit Bienen:
Sie müssen eine Imker:in verständigen. Imker:innen prüfen, ob das Bienenvolk eingefangen und umgesiedelt werden kann.

Einsätze mit Wespen:
Hier kann die Feuerwehr zur Abwendung einer Gefahr unmittelbar nach eigenem Ermessen tätig werden. Besteht keine Gefahr für Menschen, haben auch hier die Privatunternehmen den Vorrang.

Adresse

Besucheranschrift

Feuerwache 1 (Bretzenheim)
Jakob-Leischner-Straße 11
55128 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Feuerwehrleitstelle
  Feuerwehr-Notruf  112

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Hinweise

Insekteneinsätze können immer nur in Abhängigkeit vom sonstigen Einsatzgeschehen der Feuerwehr abgewickelt werden. Sie müssen gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen. Die Feuerwehr bittet hierfür um Verständnis.

In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.