Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport (Geschäftspartnerbuchhaltung) beantragt werden.
- Sie bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenen Forderungen (Schulden) gegenüber der Stadt Mainz hat.
- Sie wird z.B. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt.
- Die Antragstellung kann formlos erfolgen:
- schriftlich
- persönlich
- telefonisch
- per Fax oder
- per Mail
Die Bescheinigung wird auf Wunsch zugesandt.
Achtung: Sie ist nicht zu verwechseln mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- diese wird vom Finanzamt ausgestellt!
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Unterlagen
- es wird für die Beantragung ein amtliches Ausweisdokument benötigt (Personalausweis, Reisepass)
- bei Gewerbetreibenden wird eine Kopie der Anmeldung bei der Gewerbestelle oder ein Handelsregister-Auszug benötigt.
Bei Mailverkehr (bevorzugt):
Scan Vorder-/Rückseite von Personalausweis/Reisepass
bei Gewerbe: Kopie Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
persönlich: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
ansonsten: Postweg
