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Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen 

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass Sie keine offenen Forderungen (Schulden) gegenüber der Landeshauptstadt Mainz haben. Sie benötigen sie z.B. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und Konzessionsverlängerung.


Sie können den Antrag formlos stellen:

  • schriftlich
  • persönlich
  • telefonisch
  • per Fax
  • per E-Mail

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bescheinigung zu.

Achtung: Verwechseln Sie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Finanzamt ausstellt!

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Der barrierefreie Zugang befindet sich in der Löwenhofstraße 1.
Ein rollstuhlgerechtes WC ist im Foyer, den Schlüssel erhalten Sie an der Pforte.

Unterlagen

  • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Gewerbetreibenden: eine Kopie der Anmeldung bei der Gewerbestelle oder ein Handelsregister-Auszug


Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen, hängen Sie bitte einen Scan der Vorderseite und der Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses an. Gewerbetreibende hängen bitte einen Scan der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs an.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.