Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass Sie keine offenen Forderungen (Schulden) gegenüber der Landeshauptstadt Mainz haben. Sie benötigen sie z.B. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und Konzessionsverlängerung.
Sie können den Antrag formlos stellen:
- schriftlich
- persönlich
- telefonisch
- per Fax
- per E-Mail
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bescheinigung zu.
Achtung: Verwechseln Sie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die das Finanzamt ausstellt!
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Unterlagen
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- bei Gewerbetreibenden: eine Kopie der Anmeldung bei der Gewerbestelle oder ein Handelsregister-Auszug
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen, hängen Sie bitte einen Scan der Vorderseite und der Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses an. Gewerbetreibende hängen bitte einen Scan der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs an.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
