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Geburtsbeurkundung - Geburt in Klinik 

Online-Services

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Beantragung von Geburtsurkunden

Jede Geburt eines Kindes im Mainzer Stadtgebiet wird im Geburtenregister des Standesamts Mainz beurkundet. Daraufhin werden die Geburtsurkunden ausgestellt.

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen

  • Vorname bzw. Vornamen und Familienname des Kindes
  • Geschlecht
  • Ort und Tag der Geburt des Kindes
  • Vornamen und Familiennamen der Eltern

Die Geburt eines Kindes wird durch die Kliniken automatisch innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt angezeigt. Für die Einreichung der Unterlagen im Standesamt gibt es für die Eltern keine Frist, es wird jedoch um schnellstmögliche Vorlage gebeten. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren sein sollte, informieren Sie sich bitte in der Rubrik Hausgeburt (siehe ähnliche Dienstleistungen unten auf dieser Webseite).

Ablauf

Je nachdem, in welcher Klinik ein Kind geboren wird, gibt es unterschiedliche Abläufe zur Geburtsanmeldung:

Uniklinik: Wenn das Kind in der Uniklinik zur Welt kommt, erhalten die Eltern einen Umschlag mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung stecken die Eltern zusammen mit den zur Beurkundung der Geburt notwendigen Unterlagen in den Umschlag und geben diesen beim Pförtner in Gebäude 102 auf dem Klinikgelände ab.

MKM: Wenn das Kind im Marienhaus Klinikum zur Welt kommt, erhalten die Eltern eine Folie mit der Namenserklärung und einem Informationsblatt. Die ausgefüllte Namenserklärung stecken die Eltern zusammen mit den zur Beurkundung der Geburt notwendigen vorab kopierten Unterlagen in die Folie und werfen diese innerhalb von drei Tagen in den Briefkasten auf der Station.

Die Kliniken erstellen aus den eingereichten Dokumenten die Geburtsanzeigen und per Botendienst gelangen die Unterlagen innerhalb von sieben Tagen nach Geburt Ihres Kindes zum Standesamt. Sofern die eingereichten Unterlagen vollständig sind, wird die Geburt innerhalb weniger Tage beurkundet.

Wenn Sie Ihre Urkunden in der Klinik vorab in Kopie eingereicht oder Unterlagen noch gar nicht in der Klinik abgegeben haben, so reichen Sie die Originalurkunden bitte per Post nach. Zur Nachreichung Ihrer Unterlagen können Sie den Postweg nutzen: Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz.

Alternativ können Sie Ihren Umschlag montags-freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Briefkasten der Geburtenabteilung im Foyer des Stadthauses Kreyßig-Flügel einwerfen. Schreiben Sie bitte unbedingt den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes dazu, damit wir Ihre Unterlagen zuordnen können. Sie bekommen Ihre eingereichten Originaldokumente vom Standesamt selbstverständlich wieder zurück.

Sobald alle Unterlagen komplett sind, kann die Geburt beurkundet werden und die gebührenfreien Geburtsurkunden werden innerhalb weniger Tage zugeschickt. Sofern Sie weitere gebührenpflichtige Urkunden (z.B. für das Stammbuch, Standard oder mehrsprachige Urkunde) benötigen, fordern Sie diesen über unsere Homepage an und wir senden Ihnen diese Urkunden nachträglich zu. Sie haben derzeit nur die Möglichkeit die Urkunden online zu bestellen und zu bezahlen, indem Sie weiter unten auf dieser Seite bei Online-Service "Geburtsurkunde bestellen" klicken.

Das Standesamt informiert die Eltern, falls Unterlagen fehlen oder wenn eine persönliche Vorsprache in Ihrem Fall zwingend erforderlich ist. Bitte tragen Sie daher unbedingt gut lesbar Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf dem Formular zur Namenserklärung ein, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
4 und 5
Telefon
+49 6131 12-3599
E-Mail
geburtenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen:

Montag:       8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:     8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch:    10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:   8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:      8.30 bis 12.00 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Jeanette Apitz Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2615  Jeanette.Apitzstadt.mainzde
 Frau Loredana Guida Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2728  Loredana.Guidastadt.mainzde
 Frau Corinna Popp Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2443  Corinna.Poppstadt.mainzde

Unterlagen

Wir bitten die Eltern sich über die erforderlichen vorzulegenden Unterlagen vor Ihrem Besuch beim Standesamt auf dem ausführlichen Merkblatt am Ende dieser Seite zu informieren. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beraten die Mitarbeiterinnen des Geburtenbereiches die Eltern gerne telefonisch, welche Unterlagen in dem individuellen Fall benötigt werden.

Bei jeder Geburt muss immer das Formular zur Namenserklärung ausgefüllt und von den sorgeberechtigen Eltern unterschrieben werden. Dieses Formular erhalten die Eltern entweder von den Kliniken oder können dieses auch am Ende dieser Seite downloaden. Es gibt zwei verschiedene Versionen: für verheiratete und unverheiratete Eltern.

Wenn die Kindeseltern in Mainz geheiratet haben, selbst in Mainz geboren sind oder bereits ihr zweites Kind in Mainz zur Welt bringen, entfällt die Vorlagepflicht der Personenstandsurkunden. In diesen Fällen liegen die Daten der Eltern bereits im System vor.

Gebühren

Alle Eltern erhalten einmalig drei kostenlose Geburtsurkunden für den Kinder- und Elterngeldantrag und die Krankenkasse. Zusätzlich können bei der Geburtsanmeldung weitere Original Geburtsurkunden für das Kind beantragt werden. Diese gibt es in unterschiedlichen Formaten: Geburtsurkunde Standard DIN A4, Geburtsurkunde für das Stammbuch DIN A5, mehrsprachige Geburtsurkunde oder Geburtenregisterauszug.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese beim Archiv abholen oder anfordern. Informationen dazu erhalten Sie auch unter Urkunden aus dem Geburtenregister.

  • eine Geburtsurkunde: 13 Euro
  • jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Urkunden im Original vorliegen müssen. Diese erhalten Sie nach der Beurkundung selbstverständlich wieder zurück.Ihre Pässe/Ausweise reichen Sie bitte in Kopie ein. Die ausländische Pässe und Aufenthaltstitel werden beim Abholtermin im Original mitgebracht und beglaubigt.

Ausländische Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind oder mehrsprachige Urkunden, in denen keine deutsche Übersetzung enthalten ist, bitten wir zusammen mit einer von einem vereidigten Übersetzer gefertigten Übersetzung vorzulegen. Sprachen aus dem Kyrillischen müssen gemäß ISO 9-Norm transkripiert werden.

Informationen zur Namensführung entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern am Ende dieser Seite. Bei Fragen bezüglich Besonderheiten bei der Staatsangehörigkeit und der Namensführung beraten Sie die Standesbeamtinnen gerne.

Wenn die Kindeseltern der deutschen Sprache nicht mächtig sind, bitten wir bei persönlicher Vorsprache unbedingt einen Dolmetscher mitzubringen. Nur so kann eine einwandfreie Beratung und korrekte Aufnahme von Erklärungen gewährleistet werden.

Gerne können sich Dolmetscher bzw. Flüchtlingshelfer vorab telefonisch darüber informieren, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Asylbewerber sowie Flüchtlinge sind genauso verpflichtet dazu beizutragen, Ausweise und Urkunden einzureichen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, überprüfen wir die Ausländerakten der Eltern über die zuständigen Ausländerbehörden. Dies kann die Beurkundung der Geburt um einige Zeit verzögern. Für die Zwischenzeit kann den Eltern eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Geburt für die Krankenkasse ausgestellt werden.

Besonderheiten für ausländische Eltern:

Wenn beide Eltern ausländische Staatsangehörige sind, bitten wir um Vorlage der Reisepässe, ggf. mit Aufenthaltstitel. Es wird geprüft, ob das Kind nach § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Standesamt holt dazu eine Auskunft bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies wird die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes etwas verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes wird in das Geburtenregister (nicht in die Geburtsurkunde) eingetragen und die Eltern erhalten eine Bestätigung des Standesamts. Auf mindestens ein Elternteil müssen diese beiden Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes zutreffen:

  • das Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
  • das Elternteil muss einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen bzw. EU-Bürger oder Schweizer Staatsangehöriger sein

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