Geburtsbeurkundung - Hausgeburt
Beschreibung
Jede Geburt eines Kindes im Mainzer Stadtgebiet wird im Geburtenregister des Standesamts Mainz beurkundet. Daraufhin werden die Geburtsurkunden ausgestellt.
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim Standesamt angezeigt werden. Sollte ein Kind Zuhause oder außerhalb einer Klinik geboren sein, sind zur Anzeige verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen
- Vorname/n und Familienname des Kindes
- Geschlecht
- Ort und Tag der Geburt des Kindes
- Vornamen und Familiennamen der Eltern
Ablauf
Wir bitten die Eltern das ausgefüllte Formular zur Namenserklärung, die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Ausweiskopien der Eltern und die erforderlichen Dokumente im Original (je nach Fall z.B. Heirats- und Geburtsurkunde, Unterlagen vom Jugendamt, siehe Merkblatt am Ende der Seite) per Post zum Standesamt zu senden. Alternativ können Sie einen Umschlag montags-freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Briefkasten der Geburtenabteilung im Foyer des Stadthauses Kreyßig-Flügel oder außerhalb dieser Zeiten auch in den Nachtbriefkasten im Stadthaus Lauteren-Flügel einwerfen.
Sofern alle eingereichten Unterlagen vollständig sind, wird die Geburt des Kindes beurkundet. Sie bekommen Ihre eingereichten Originalurkunden vom Standesamt zusammen mit drei gebührenfreien Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Krankenkasse zurückgesandt.
Gebührenpflichtige Urkunden (z.B. für das Stammbuch) können derzeit nicht über das Namenserklärungsformular angefordert werden. Sie können Sie online, schriftlich oder per Telefax beantragen. Mehr Informationen dazu unter "Urkunden aus dem Geburtenregister".
Sollte bei Ihrer Hausgeburt keine Hebamme eine Geburtsbescheinigung ausgestellt haben, bereitet das Standesamt anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen eine mündliche Geburtsanzeige vor und vereinbart mit Ihnen einen Termin, zu dem ein Elternteil vorbeikommt, um die Anzeige zu unterschreiben.
Alternativ können Sie über folgende E-Mail Adresse Kontakt aufnehmen: geburtenstadt.mainzde
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 4 und 5
- Telefon
- +49 6131 12-3599
- geburtenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen:
Montag: 8.30 - 12 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr
Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Aktuell hat das Sachgebiet Geburtsbeurkundungen nicht wie gewohnt geöffnet. Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen:
Montag: 8.30 - 12 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12 Uhr
Mittwoch: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr
Freitag: 8.30 - 12 Uhr
Rentenrechtliche Angelegenheiten:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Jeanette Apitz | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2615 | Jeanette.Apitzstadt.mainzde |
Frau Loredana Guida | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2728 | Loredana.Guidastadt.mainzde |
Frau Corinna Popp | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2443 | Corinna.Poppstadt.mainzde |
Frau Marie Luise Respondek | Sachbearbeiterin Geburtsbeurkundung | +49 6131 12-2616 | Marie.Respondekstadt.mainzde |
Unterlagen
Wir bitten die Eltern sich über die erforderlichen vorzulegenden Unterlagen vor Ihrem Besuch beim Standesamt auf dem ausführlichen Merkblatt am Ende dieser Seite zu informieren. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beraten die Mitarbeiterinnen des Geburtenbereiches Sie gerne telefonisch, welche Unterlagen in dem individuellen Fall benötigt werden.
Die sorgeberechtigten Eltern müssen bei jeder Geburt das Formular zur Namenserklärung ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular finden Sie am Ende dieser Seite. Es gibt zwei verschiedene Versionen: für verheiratete und unverheiratete Eltern.
Gebühren
Alle Eltern erhalten einmalig drei kostenlose Geburtsurkunden für den Kinder- und Elterngeldantrag und die Krankenkasse. Zusätzlich können Sie bei der Geburtsanmeldung weitere Original Geburtsurkunden für Ihr Kind beantragen. Diese gibt es in unterschiedlichen Formaten:
- Geburtsurkunde Standard DIN A4
- Geburtsurkunde für das Stammbuch DIN A5
- mehrsprachige Geburtsurkunde
- Geburtenregisterauszug
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese beim Archiv abholen oder anfordern.
- eine Geburtsurkunde: 13 Euro
- jede weitere Urkunde der gleichen Art: 6,50 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Urkunden und Ausweise im Original vorliegen müssen. Diese erhalten Sie nach der Beurkundung selbstverständlich wieder zurück. Ausländische Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind oder mehrsprachige Urkunden, in denen keine deutsche Übersetzung enthalten ist, bitten wir zusammen mit einer von einem vereidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzung vorzulegen.
Wenn die Kindeseltern in Mainz geheiratet haben, selbst in Mainz geboren sind oder bereits ihr zweites Kind in Mainz zur Welt bringen (und sich nichts geändert hat), entfällt die Vorlagepflicht der Personenstandsurkunden. In diesen Fällen liegen die Daten der Eltern bereits im System vor. Bei nicht verheirateten Eltern muss selbstverständlich für jedes neue Kind eine gesonderte Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung abgegeben werden.
Informationen zur Namensführung entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern am Ende dieser Seite. Bei Fragen bezüglich Besonderheiten bei der Staatsangehörigkeit und der Namensführung beraten Sie die Standesbeamtinnen gerne.
Wenn die Kindeseltern der deutschen Sprache nicht mächtig sind, bitten wir bei persönlicher Vorsprache unbedingt einen Dolmetscher mitzubringen. Nur so kann eine einwandfreie Beratung und korrekte Aufnahme von Erklärungen gewährleistet werden.
Gerne können sich Dolmetscher bzw. Flüchtlingshelfer vorab telefonisch darüber informieren, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Asylbewerber sowie Flüchtlinge sind genauso verpflichtet dazu beizutragen, Ausweise und Urkunden einzureichen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, überprüfen wir die Ausländerakten der Eltern über die zuständigen Ausländerbehörden. Dies kann die Beurkundung der Geburt um einige Zeit verzögern. Für die Zwischenzeit kann den Eltern eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Geburt für die Krankenkasse ausstellt werden.
Besonderheiten für ausländische Eltern
Wenn beide Eltern ausländische Staatsangehörige sind, bitten wir um Vorlage der Reisepässe, ggf. mit Aufenthaltstitel. Es wird geprüft, ob das Kind nach § 4 (3) StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Das Standesamt holt dazu eine Auskunft bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies wird die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes etwas verzögern. Wie bitten um Ihr Verständnis.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes wird in das Geburtenregister (nicht in die Geburtsurkunde) eingetragen und die Eltern erhalten eine Bestätigung des Standesamts. Auf mindestens ein Elternteil müssen diese beiden Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes zutreffen:
- er/sie muss seit acht Jahren rechtmäßig einen gewöhnlicher Aufenthalt im Inland haben
- er/sie muss einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen bzw. EU-Bürger bzw. Schweizer Staatsangehöriger sein