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Fischereischein 

Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.

Die Fischereiprüfung am 1. März 2024 ist ausgebucht. Es sind bereits alle Plätze belegt.

Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.

Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:

Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e. V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz
Telefon: +49 6131 214421

Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575,
E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde

ASV Bingen 1924 e. V.
Herbert Kühn, Friedlandstraße 7, 55411 Bingen  
Telefon: +49 6721 46382, E-Mail: kuehn-herbertt-onlinede
Internet: www.asvbingen1924.de

Verein der Sportangler Mainz1 e. V. 1895
Willy Barth, Eleonorenstraße 34, 55124 Mainz
Telefon: +49 6131 466284, E-Mail: willy.barth2109gmailcom
Internet: www.verein-der-sportangler-mainz1.de

ASV "Karpfen" 1935 Osthofen e. V.
Günter Schmitt, Walter-Rathenau-Straße 1, 67574 Osthofen
Telefon: +49 6242 4055, E-Mail: asv-osthofent-onlinede
Internet: www.asv-osthofen.de

Online-Kurs:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gaulsheimer Str. 11a, 55437 Ockenheim
Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde
Internet: www.lfvrlp.de

Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.

Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.

Telefon: +49 6132 433349

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den Telefonnummern +49 6131 12-3132 oder +49 6131 12-3236.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
406
Telefon
+49 6131 12-3236
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:

  • Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • ein Passbild

Verlängerung des Fischereischeins:

  • Vorlage des bisherigen Fischereischeins

Gebühren

  • Fünfjahresfischereischein:  41 Euro
  • Einjahresfischereischein:   12 Euro
  • Sonderfischereischein:       9 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht!

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz
  • Landesfischereiordnung

Hinweise

Sonderfischereischein

Personen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann der Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person, die einen Fischereischein hat.
Der Sonderfischereischein wird als Jahresfischereischein erteilt.

Anerkennung Prüfungen anderer Bundesländer

Die Prüfung von anderen Bundesländern wird in Rheinland-Pfalz anerkannt, wenn die zu prüfende Person zum Zeitpunkt der Prüfung den Hauptwohnsitz in diesem Bundesland hatte. Der dort erlangte Fischereischein wird sodann in Rheinland-Pfalz umgeschrieben.
Alle, die ihren Hauptwohnsitz in Mainz haben, können nur bei dem gemeinsamen Prüfungsausschuss des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim die Prüfung ablegen.