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Fischereischein beantragen 

Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischereiprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.

Prüfungstermine sind:
 
6. Juni 2025
Anmeldezeitraum: 1. April bis 9. Mai 2025

Der Prüfungstermin für die Fischereiprüfung im Juni ist bereits ausgebucht.

5. Dezember 2025
Anmeldezeitraum: 1. Oktober bis 7. November 2025 

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde per Post einzureichen.

Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.

Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:

Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e. V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz
Telefon: +49 6131 214421

Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575,
E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde

ASV Bingen 1924 e. V.
Herbert Kühn, Friedlandstraße 7, 55411 Bingen  
Telefon: +49 6721 46382, E-Mail: kuehn-herbertt-onlinede
Internet: www.asvbingen1924.de

Verein der Sportangler Mainz1 e. V. 1895
Willy Barth, Eleonorenstraße 34, 55124 Mainz
Telefon: +49 6131 466284, E-Mail: willy.barth2109gmailcom
Internet: www.verein-der-sportangler-mainz1.de

ASV "Karpfen" 1935 Osthofen e. V.
Günter Schmitt, Walter-Rathenau-Straße 1, 67574 Osthofen
Telefon: +49 6242 4055, E-Mail: asv-osthofent-onlinede
Internet: www.asv-osthofen.de

Online-Kurs:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gaulsheimer Str. 11 a, 55437 Ockenheim
Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde
Internet: www.lfvrlp.de

Der Fischereischein stellen wir nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses 1 ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) aus. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.

Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.

Telefon: +49 6132 433349

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
406
Telefon
+49 6131 12-3132
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:

  • Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • ein Passbild

Verlängerung des Fischereischeins:

  • Vorlage des bisherigen Fischereischeins

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht!

Was sollte ich noch wissen

Informationen zur Fischereiprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

  • die Vollendung des 13. Lebensjahres
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung
  • schriftlicher Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • schriftlicher Nachweis über den absolvierten Praxistag (Diesen können Sie auch nach der Anmeldefrist nachreichen.)
  • Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro (Bei Vorlage eines Nachweises für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen, Empfänger:innen von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz: 40 Euro)

Nach Erhalt der Antragsunterlagen sendet Ihnen die untere Fischereibehörde ein Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr zu.

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