Fischereischein
Beschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.
Die diesjährige Fischereiprüfung findet am 01. Dezember 2023 um 15:00 Uhr im Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßigflügel, Raum 113 nur mit vorheriger Anmeldung statt. Bitte senden Sie Ihre Anmeldedaten per E-Mail an michelle.schoenbergstadt.mainzde
Der Fischereischein wird von der Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes ausgestellt.
Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:
Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e.V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz, Telefon: +49 6131 214421
ASV Laubenheim-Hechtsheim 1936 e.V.
Peter Gaukler, Telefon: +49 6131 6223039, E-Mail: peter.gaukleronlinehomede
Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575, E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde
Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.
Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.
Telefon: +49 6132 433349
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den Telefonnummern +49 6131 12-3132 oder +49 6131 12-3236.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 406
- Telefon
- +49 6131 12-3236
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:
- Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- ein Passbild
Verlängerung des Fischereischeins:
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins
Gebühren
- Fünfjahresfischereischein: 41 Euro
- Einjahresfischereischein: 12 Euro
- Sonderfischereischein: 9 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht!
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Landesfischereiordnung
Hinweise
Sonderfischereischein
Personen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann der Sonderfischereischein erteilt werden.
Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person, die einen Fischereischein hat.
Der Sonderfischereischein wird als Jahresfischereischein erteilt.
Anerkennung Prüfungen anderer Bundesländer
Die Prüfung von anderen Bundesländern wird in Rheinland-Pfalz anerkannt, wenn die zu prüfende Person zum Zeitpunkt der Prüfung den Hauptsitz in diesem Bundesland hatte. Der dort erlangte Fischereischein wird sodann in Rheinland-Pfalz umgeschrieben.
Alle, die ihren Hauptwohnsitz in Mainz haben, können nur bei dem gemeinsamen Prüfungsausschuss des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadtverwaltung Mainz bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim die Prüfung ablegen.