Fischereischein beantragen
Beschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischereiprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.
Prüfungstermine sind:
6. Juni 2025
Anmeldezeitraum: 1. April bis 9. Mai 2025
Der Prüfungstermin für die Fischereiprüfung im Juni ist bereits ausgebucht.
5. Dezember 2025
Anmeldezeitraum: 1. Oktober bis 7. November 2025
Die Antragsunterlagen sind bis spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde per Post einzureichen.
Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.
Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:
Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e. V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz
Telefon: +49 6131 214421
Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575,
E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde
ASV Bingen 1924 e. V.
Herbert Kühn, Friedlandstraße 7, 55411 Bingen
Telefon: +49 6721 46382, E-Mail: kuehn-herbertt-onlinede
Internet: www.asvbingen1924.de
Verein der Sportangler Mainz1 e. V. 1895
Willy Barth, Eleonorenstraße 34, 55124 Mainz
Telefon: +49 6131 466284, E-Mail: willy.barth2109gmailcom
Internet: www.verein-der-sportangler-mainz1.de
ASV "Karpfen" 1935 Osthofen e. V.
Günter Schmitt, Walter-Rathenau-Straße 1, 67574 Osthofen
Telefon: +49 6242 4055, E-Mail: asv-osthofent-onlinede
Internet: www.asv-osthofen.de
Online-Kurs:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gaulsheimer Str. 11 a, 55437 Ockenheim
Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde
Internet: www.lfvrlp.de
Der Fischereischein stellen wir nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses 1 ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) aus. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.
Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.
Telefon: +49 6132 433349
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Romy Anthes, Tel. 12-3236
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Romy Anthes | +49 6131 12-3236 | Romy.Anthesstadt.mainzde |
Frau Michelle Schönberg | +49 6131 12-3132 | Michelle.Schoenbergstadt.mainzde |
Unterlagen
Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:
- Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- ein Passbild
Verlängerung des Fischereischeins:
- Vorlage des bisherigen Fischereischeins
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht!
Was sollte ich noch wissen
Informationen zur Fischereiprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- die Vollendung des 13. Lebensjahres
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung
- schriftlicher Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- schriftlicher Nachweis über den absolvierten Praxistag (Diesen können Sie auch nach der Anmeldefrist nachreichen.)
- Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro (Bei Vorlage eines Nachweises für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen, Empfänger:innen von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz: 40 Euro)
Nach Erhalt der Antragsunterlagen sendet Ihnen die untere Fischereibehörde ein Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr zu.