Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Mainz bietet Menschen mit Beeinträchtigung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.Beschreibung
Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrdienstes
- Ihr Wohnort ist Mainz (Amöneburg, Kastel und Kostheim gehören nicht zum Mainzer Stadtgebiet).
- Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „aG“ eingetragen ist.
- Es ist kein Kraftfahrzeug auf Sie zugelassen.
Wie funktioniert das in der Praxis?
- Die Beförderung gilt innerhalb der Mainzer Stadtgrenzen, der ehemaligen rechtsrheinischen Vororte und der Stadt Wiesbaden.
- Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, werden ab der Stadtgrenze mit dem Fahrdienst gesondert abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch die Stadt Mainz erfolgt nicht.
- Die Stadtverwaltung Mainz stellt den Berechtigten für jedes Quartal Berechtigungsscheine für 14 Fahrten zur Verfügung. Diese Berechtigungsscheine können Sie innerhalb dieses Quartals beliebig einsetzen. Die Berechtigungsscheine sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Pro benutzten Berechtigungsschein müssen Sie einen Eigenanteil i. H. von 3 Euro zahlen.
- Weitere Details zum Ablauf können Sie unserem Merkblatt „Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung“ entnehmen, welches Sie am Ende der Seite downloaden können.
Welche Fahrten sind ausgenommen?
Von der Beförderung ausgenommen sind Fahrten zum Arzt, zu einer Klinik, zur Arbeitsstelle oder zur Schule, da hier andere Kostenträger zuständig sind.
Was müssen Sie tun?
Sie informieren uns darüber, dass Sie den Fahrdienst nutzen möchten. Wir benötigen keinen formellen Antrag.
- Sie können uns anrufen oder
- eine Mail schreiben.
- Empfehlung: Nutzen Sie unseren Online-Service.
Was müssen wir tun?
- Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wir senden Ihnen im Fall einer Bewilligung einen Bescheid sowie die anteiligen Berechtigungsscheine für das angefangene Quartal zu.
- Wir senden Ihnen dann für jedes volle Quartal 14 Berechtigungsscheine zu.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Carolin Skudlarek |
|
+49 6131 12-2013 | Carolin.Skudlarekstadt.mainzde |
Frau Sandra Diel |
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+49 6131 12-2991 | Sandra.Dielstadt.mainzde |
Frau Natasa Babic |
|
+49 6131 12-2967 | Natasa.Babicstadt.mainzde |
Frau Andrea Anthes |
|
+49 6131 12-2973 | Andrea.Anthesstadt.mainzde |
Frau Nadine Meier |
|
+49 6131 12-2946 | Nadine.Meierstadt.mainzde |
Unterlagen
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "eG"
- Ggf. Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde
Sie können eine Vollmacht-Vorlage am Ende dieser Seite downloaden.
Gebühren
3 Euro Eigenanteil je genutzten Berechtigungsschein
Fristen
Bei Antragstellung erhalten Sie die Berechtigungsscheine anteilig für dieses Quartal. Ab dem folgenden Quartal senden wir Ihnen regelmäßig 14 Berechtigungsscheine zu, die Sie innerhalb des jeweiligen Quartals nutzen können. Nicht genutzte Berechtigungsscheine sind nicht auf das nächste Quartal übertragbar.
Rechtsgrundlagen
Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz