Grundstückszufahrten
Beschreibung
Willkommen auf der Antragsseite für Zufahrten und Bordsteinabsenkungen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihr Vorhaben.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Termine möglich.
Gesonderte Öffnungszeiten für den Betriebshof Emy-Roeder-Straße
Montag bis Donnerstag: 7 Uhr bis 12 Uhr, 12.30 Uhr bis 15 Uhr
Freitag: 7 Uhr bis 13 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers
- bemaßter Lageplan mit Eintragung der vorhandenen und geplanten Stellplätze, Zufahrten sowie der gewünschten Bordsteinabsenkung (auch bei Rückbau bestehender Zufahrten)
- Nachweis der Stellplätze durch Vorlage der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Freiflächenplan, sofern darin enthalten.
Gebühren
Die gemäß der Kostenvoranschläge anfallenden Kosten für die Herstellung, den eventuellen Rückbau sowie die dabei anfallenden Kosten Dritter und die Sondernutzungsgebühr sind zuzüglich einer Gebühr von 10 % auf die Bruttosumme für Bauleitung und Verwaltung vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Bearbeitungsdauer
- Ihren formlosen Antrag mit den oben genannten Unterlagen schicken Sie per E-Mail an
stadtplanungsamt-verkehrsplanungstadt.mainzde
oder per Post an
61.01 Stadtplanungsamt-Verkehrswesen
Postfach 3820
55028 Mainz
Ihr Antrag wird in der Abteilung Verkehrswesen geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung mit der Entscheidung über Ihren Antrag von uns. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung aufgrund möglicher Rückfragen, erforderlicher Abstimmungen mit anderen Fachstellen oder zusätzlicher Prüfungen bis zu vier Wochen dauern kann. - Sodann werden die folgenden Schritte eingeleitet. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand oder Doppel-Anfragen über andere E-Mail-Adressen abzusehen.
- Gemeinsamer Ortstermin mit dem Straßenmeister. Die Zuständigkeit der Straßenmeister ist vom Stadtteil abhängig.
- Kostenvoranschlag durch Abteilung Straßenbetrieb*
- Auftragserteilung*
*Für Kostenvoranschlag, Koordinierung und Firmenbeauftragung wird ein Vorlauf von ca. 4 Wochen benötigt
Die Gesamtbearbeitungszeit des Antrages (Antragsstellung bis Umsetzung) kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, da für die Herstellung einer Grundstückszufahrt die Abstimmung und ggf. auch Genehmigung anderer betroffener Ämter, Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Stellen, erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
Die Herstellung, Änderung und Erweiterung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum bedürfen jeweils einer Erlaubnis der Straßenbaubehörde gem. § 41 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz; diese ist bei der Landeshauptstadt Mainz, Stadtplanungsamt zu beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Baugenehmigung selbst dann keine Sondernutzungserlaubnis darstellt, wenn sie Stellplätze auf dem Grundstück umfasst, da sich die Baugenehmigung nur auf das Baugrundstück bezieht. Beachten Sie auch eventuelle Festsetzungen zu Zufahrten eines für den betreffenden Bereich geltenden Bebauungsplans.
Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs darf gem. § 17 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht gefährdet werden. Auf notwendige Abstände, Einfahrradien, Sichtdreiecke, Stauraumlängen, Einfahrbreiten und Neigungen ist zu achten.
Wir empfehlen rechtzeitig vor Baubeginn die geplanten/ benötigten Grundstückszufahrten mit der Abteilung Verkehrswesen abzustimmen.
Was sollte ich noch wissen
Die Herstellung einer Grundstückszufahrt mit evtl. erforderlicher Anpassung des Gehwegs und der Bordsteine bedarf immer einer Erlaubnis der Landeshauptstadt Mainz.
Nur nach erfolgter Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Mainz darf eine Grundstückszufahrt einschließlich eventueller Anpassungen der Gehwege inkl. Bordsteine hergestellt, geändert oder zurückgebaut werden. Die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur durch eine von der Stadt zugelassenen Fachfirma ausgeführt werden.
Bei der Herstellung der Grundstückszufahrt sind auch zusätzlich erforderliche Maßnahmen wie z.B. das Versetzen von bestehenden Straßenleuchten, Verkehrsschildern oder anderer hinderlicher Einbauteile sowie evtl. der Rückbau nicht mehr benötigter Grundstückszufahrten zu berücksichtigen.
Im Falle eines späteren Ausbaus der Straße durch die Stadt besteht kein Anspruch auf Erstattung jeglicher Art, d.h. eine Anrechnung auf Beiträge zum Straßenbau der Stadt erfolgt nicht.
Grundstückszufahrten ohne Bordsteinabsenkungen durch Hilfseinbauteile wie Stahlbleche Überfahrschwellen oder durch Abschrägen der Hochbordsteine sind nicht zulässig!
