Ausnahme vom Bewohnerparken (für Betriebe)
Beschreibung
Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:
- wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat und
- keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann
Der Bewohnerparkausweis für Betriebe
- sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün
- ist zeitlich begrenzt:
Mo - Fr 7 - 19 Uhr, Sa 7 - 16 Uhr
- Pro Betrieb kann maximal ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
(wobei bis zu zwei Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können)
Antragsstellung:
- bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
- persönlich oder
- per Post oder per Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
- Gültigkeit: 2 Jahre
Voraussetzungen
- Betriebe / Firmen / Praxen / Kanzleien
- welche in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und
- keinen eigenen Stellplatz haben
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8.30 bis 12 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-2871 | parkausweisestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | Nina.DiPaolostadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | Olga.Kraubergerstadt.mainzde |
Unterlagen
- Mietvertrag
- Fahrzeugschein
(bei Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
Gebühren
- Erstausstellung: 60 Euro
- Verlängerung: 60 Euro
- Bei einer Kennzeichenumschreibung: Es fallen keine Gebühren an
Fristen
bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.