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Ausnahme vom Bewohnerparken (für Betriebe) 

Beschreibung

Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:
 - wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat und
 - keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann

Der Bewohnerparkausweis für Betriebe
- sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün
- ist zeitlich begrenzt:
  Mo - Fr 7 - 19 Uhr, Sa 7 - 16 Uhr

- Pro Betrieb kann maximal ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
(wobei bis zu zwei Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können)

Antragsstellung:
- bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
- persönlich oder
- per Post oder per Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

- Gültigkeit: 2 Jahre

Voraussetzungen

- Betriebe / Firmen / Praxen / Kanzleien
- welche in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und
- keinen eigenen Stellplatz haben

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  Nina.DiPaolostadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde

Unterlagen

- Mietvertrag
- Fahrzeugschein
(bei Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt)
- Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister

Gebühren

- Erstausstellung: 60 Euro
- Verlängerung: 60 Euro
- Bei einer Kennzeichenumschreibung: Es fallen keine Gebühren an

Fristen

bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),

- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.