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Ausnahmegenehmigung für Einfahrt in Umweltzone beantragen 

Beschreibung

In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 80 Euro geahndet. Eine Ausnahmegenehmigung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dabei gilt der Grundsatz Nachrüstung vor der Ausnahme. Erteilte Ausnahmegenehmigungen erkennen die Städte Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach und Darmstadt gegenseitig an.


Beantragung:
Formloser schriftlicher Antrag, per Post, Fax oder E-Mail

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (TÜV, Dekra, Hersteller, etc.), Ausstellungsdatum nicht älter als ein Jahr
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Detaillierte Bescheinigung einer Steuerberater:in (bei Gewerbetreibenden)
  • Sonstige Nachweise (Auftragsbestätigung, etc.)
  • Oldtimergutachten (Tag der ersten Zulassung liegt mindestens 27 Jahre zurück)

Gebühren

  • 20 Euro
  • 50 Euro
  • 100 Euro

Bearbeitungsdauer

zwei bis vier Wochen

Rechtsgrundlagen

35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz – Verordnung zur Kennzeichnung der Kraft-fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)