Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Ausnahmegenehmigung
Das gilt für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Straßenfeste
- Sport- und Großveranstaltungen
Sie können den Antrag schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax einreichen.
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit:
- den Veranstalter:innen.
- den von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stelle.
- der Polizei.
Im Anschluss erhalten Sie eine Genehmigung, in Form eines Bescheides. Darin finden Sie die geltenden Auflagen und Bedingungen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungszeitraum
- Anschrift Veranstalter:in
- Plan über geplante Sperrung sowie auch Umleitungsstrecke
- Angabe über Größe des Festes (z.B. Karussell, Essensstände, Bühne, usw.)
Gebühren
Je nach Umfang der Veranstaltung: 50 Euro bis 2.300 Euro
Zahlungsart
Überweisung
Fristen
ca. 1 - 2 Monate
Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 1 der Landesverordnung
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis