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Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen beantragen 

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine spezielle Ausnahmegenehmigung

Das gilt für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Straßenfeste
  • Sport- und Großveranstaltungen

Sie können den Antrag schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax einreichen.

Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit:

  • den Veranstalter:innen.
  • den von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stelle.
  • der Polizei.

Im Anschluss erhalten Sie eine Genehmigung, in Form eines Bescheides. Darin finden Sie die geltenden Auflagen und Bedingungen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungszeitraum
  • Anschrift Veranstalter:in
  • Plan über geplante Sperrung sowie auch Umleitungsstrecke
  • Angabe über Größe des Festes (z.B. Karussell, Essensstände, Bühne, usw.)

Gebühren

Je nach Umfang der Veranstaltung: 50 Euro bis 2.300 Euro

Zahlungsart

Überweisung

Fristen

ca. 1 - 2 Monate

Rechtsgrundlagen

  • § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 45 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 1 der Landesverordnung
  • Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis