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Befahren der Fußgängerzone (Ausnahmegenehmigung) 

Beschreibung

Einen Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung kann jeder stellen, der
  > in der Fußgängerzone einen Umzug durchführt oder
  > Firmen, die dort Arbeiten verrichten

Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung:
> persönlich
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Alkmene Gruber  +49 6131 12-3519  parkausweisestadt.mainzde

Unterlagen

Formloser Antrag, dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
> Wann
> Wo
> Wie lange
> Anschrift des Antragstellers

Gebühren

- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11,00 bis 141,00 Euro

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis