Befahren der Fußgängerzone (Ausnahmegenehmigung)
Beschreibung
Einen Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung kann jeder stellen, der
> in der Fußgängerzone einen Umzug durchführt oder
> Firmen, die dort Arbeiten verrichten
Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
> persönlich
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Alkmene Gruber | +49 6131 12-3519 | Alkmene.Gruberstadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag, dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
> Wann
> Wo
> Wie lange
> Anschrift des Antragstellers
Gebühren
- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11,00 bis 141,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis