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Fahrbahnmarkierung 

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für:
> Markierungsanfragen oder
> Hinweise auf eine fehlende Markierung oder
> sonstige Informationen

- wenden Sie sich bitte schriftlich an die Straßenverkehrsbehörde

Anfrage/Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> per Post
> per Fax
> per E-Mail

- die Bearbeitung wird zeitnah (je nach Witterungsverhältnissen) ausgeführt
> von Winter bis Frühjahr wird keine Markierung vorgenommen!

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Roman Schäfer Fahrbahnmarkierungen und Kostenermittlung, Ausschreibungen, Ausführungen und Abrechnung der Jahresverträge, Gebiet Nord  +49 6131 12-4112  Roman.Schaeferstadt.mainzde
 Herr Ralf Skrobek Fahrbahnmarkierungen und Kostenermittlung, Ausschreibungen, Ausführungen und Abrechnung der Jahresverträge, Gebiet Süd  +49 6131 12-3523  Ralf.Skrobekstadt.mainzde

Unterlagen

- Hilfreich und nützlich zur besseren Problembeschreibung:
 > Digitalbilder der Verkehrssituation vor Ort
  (kann über die E-Mail Adresse zugesandt werden)

Fristen

zeitnah, je nach Witterungsverhältnissen

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise

Fahrbahnmarkierungen dienen:
> zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs
> sie können in rechtlich unklaren Situationen als zusätzliche Verdeutlichung der bestehenden StVO-Beschilderung aufgetragen werden (z.B. in Einzelfällen zur Regulierung des ruhenden Verkehrs)