Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Beschreibung
Das Fahrverbot gilt grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für Fahrzeuge über 7,5 t
- Eine Ausnahmegenehmigung für Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erforderlich für:
> Fahrzeuge > 7,5 t
> besonders dringende Transporte (die nicht bereits per Gesetz, wie z.B. frische Lebensmittel, erlaubt sind)
> z.B.: Transport von Baumaterial bei Fahrbahnarbeiten, die unter Vollsperrung am Wochenende durchgeführt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob der Ausnahmetatbestand erfüllt ist
> schriftliche Genehmigung und Einzelfallbeurteilung
Beantragung:
> per Post
> per Fax
> per E-Mail
- Der Antrag sollte in der Regel zwei Wochen vor Transport vorliegen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau AAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Ein Schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten:
> ausführliche Begründung
> Nachweis der Dringlichkeit
> Fahrzeugpapiere
> Frachtpapiere
> Nachweis über Unmöglichkeit fristgerechter Schienenbeförderung
Gebühren
- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 34,00 bis 168,00 Euro
- Zahlungsart: per Überweisungsträger oder Bankeinzug
Fristen
Rechtsgrundlagen
- § 30 und § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO), Ferienverordnung
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis