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Parkausweis für Schwerbehinderte verlängern (EU-Parkausweis) 

Beschreibung

Parkausweis für Schwerbehinderte verlängern

- Parkausweise für Schwerbehinderte müssen verlängert werden, da sie eine zeitliche Befristung von 5 Jahren haben.
- Hierzu wird eine neue Parkkarte ausgestellt
- er ist personenbezogen und kann nur im Beisein der schwerbehinderten Person genutzt werden

Erhältlich:
- beim Bürgeramt (Stadthaus) und
- bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle).

Beantragung:
- persönlich
- schriftlich (nur beim Stadtplanungsamt)
- durch eine bevollmächtigte Person

> wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem Antrag zeitnah zugesendet

- Gültigkeit:5 Jahre

Voraussetzungen

- Schwerbehinderte Menschen
- mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder
- blinde Menschen (Merkzeichen "Bl")

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde

Unterlagen

- gültiger Schwerbehindertenausweis
  (bei Beantragung per Post: Kopie)

- Passbild

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an

Fristen

persönliche Vorsprache: sofort schriftliche Beantragung: zeitnah

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise

Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises.

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