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Parkgenehmigung für Handwerker 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind:
> Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
> die im direkten Kundenverkehr kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen ausführen und
> auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen sind

- Die Ausnahmegenehmigung dient zum Zwecke des Transportes von Werkzeugen und Materialien bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen im
direkten Kundenverkehr
> an Werktagen von 07.00 bis 19.00 Uhr

- Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr

- Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Voraussetzungen

- Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen

- kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen

- auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Gültigkeiten von 1 Jahr  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde
 Frau Alkmene Gruber kurzfristige Genehmigung  +49 6131 12-3519  parkausweisestadt.mainzde

Unterlagen

- Kopie Fahrzeugschein(e)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Wenn Fahrzeug(e) nicht auf die Firma zugelassen sind, wird eine Bestätigung der Firma benötigt, dass das/die Privatfahrzeug(e) dienstlich genutzt wird/werden
- Fahrzeug(e) müssen über eine Firmenbeschriftung verfügen

Gebühren

Je nach dem welcher Genehmigungsumfang gewünscht ist:
> Genehmigung A: 67,00 Euro
> Genehmigung B: 202,00 Euro

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis