Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Parkgenehmigung für Sozialdienste 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind Sozialdienste und Firmen, die im Sozialenbereich tätig sind

- Sozialdienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr
> die max. Parkdauer beläuft sich auf 2 Stunden

Beantragung:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde

Unterlagen

- Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
- Kopie des Fahrzeugscheins
  > bei Privatwagen: Nutzungsbestätigung des Sozialdienstes / Firma

Gebühren

Nur mit Überweisungsträger

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

§§ 45 und 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)