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Parkgenehmigung für Sozialdienste 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind Sozialdienste und Firmen, die im Sozialenbereich tätig sind

- Sozialdienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr
> die max. Parkdauer beläuft sich auf 2 Stunden

Beantragung:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

- Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
- Kopie des Fahrzeugscheins
  > bei Privatwagen: Nutzungsbestätigung des Sozialdienstes / Firma

Gebühren

Nur mit Überweisungsträger

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

§§ 45 und 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)