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Führerschein, B 96 - Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Pkw mit Anhänger) 

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Pkw + Anhänger) 3.500 kg überschreitet, 4.250 kg aber nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber/die Bewerberin bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse B eingetragen werden.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des “Begleiteten Fahrens ab 17” beträgt das Mindestalter 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung.

Fahrerschulung

  • Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule.
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung muss die Fahrschule der teilnehmenden Person eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ausstellen.

Antragstellung

  • Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 können Sie gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B beantragen.
  • Bei der Antragstellung geben Sie bitte an, dass bei Erteilung der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen werden soll.
  • Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung reichen Sie spätestens nach bestandener praktischer Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehörde ein.
  • Personen, die bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B innehaben, beantragen für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 den Umtausch des Führerscheins und legen zur Antragstellung die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung vor.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dienstleistungen:

  • Führerschein beantragen - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Führerschein umtauschen - Umtausch "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

Gebühren

  • Die reine Gebühr für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beträgt (Geb.-Nr.: 216 GebOST) 28,60 Euro.
  • Zusätzlich werden Gebühren zwischen 10 Euro und 44,70 Euro für die Ausstellung des neuen Führerscheindokumentes, für die Umstellung oder aber für die Verlängerung/Erweiterung der Fahrerlaubnis erhoben.
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren wie z.B. für die Expressbestellung (20,50 Euro) anfallen.
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 5,10 Euro Gebühr an.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)