Führerschein, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (Erteilung, Verlängerung, Ersatz)
Beschreibung
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nach Verlust oder Diebstahl.
Wenn Sie in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen Fahrgäste befördern möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie können sie nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen. Damit wird u.a. eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig.
Beantragung
Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich (zur Identifikation und Unterschrift).
Beantragen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig (ca. zwölf Wochen) vor Ablauf der Geltunsgdauer.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Maske des Standards KN 95, N 95 oder FFP2 zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Zusätzlicher Service - Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Rohmer |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnortes)
- EU-Kartenführerschein im Original sowie eine Kopie des EU-Kartenführerscheines (Vorder- und Rückseite)
- Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Unternehmerbescheinigung
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Nachweis in “Erste Hilfe”
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich
- Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nur, wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Bei Ersatz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung zum Nachweis des Wohnortes)
- EU-Kartenführerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Gebühren
- Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90 Euro
- Ersatz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 29,30 Euro
- Ortskundeprüfung: 30 Euro
- jede weitere Wiederholungsprüfung: 25 Euro
Zahlungsart
- Bar
- EC-Karte
Rechtsgrundlagen
- §§ 11, 12, 19, 25 u. 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 5 und 6 der FeV
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Mainz (unabhängig vom Betriebssitz des beschäftigten Unternehmens)
- EU-Kartenführerschein
Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen. - Mindestalter: 21 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre - Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B: 2 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 1 Jahr - Ortskenntnisse
Der Nachweis der Ortskenntnisse für Taxen erfolgt durch eine Ortskundeprüfung. Sie ist am Ort des Betriebssitzes des beschäftigten Unternehmens abzulegen.
Für die Fahrgastbeförderung mit Taxen ist die Ortskundeprüfung verpflichtend, für die Beförderung mit Mietwagen und Krankenkraftwagen ist eine Ortskundeprüfung nicht mehr erforderlich (12. Änd.VO zur FeV seit 24.08.2017).
Für die Fahrgastbeförderung mit Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen ist keine Ortskundeprüfung erforderlich.
Wenn Sie die Verlängerung oder den Ersatz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, müssen Sie keine erneute Ortskundeprüfung ablegen.