i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Online-Services
-
Fahrzeugzulassung online
Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung
Beschreibung
Ab dem 1.10.2019, sowie erweitert ab dem 01.09.2023, können Zulassungsvorgänge internetbasiert beantragen.
Bei allen Vorgängen werden folgende Unterlagen benötigt:
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.
Folgende Vorgänge sind möglich:
Anschriftenänderung, Voraussetzungen
- Anschriftenänderung ist nur innerhalb von Mainz möglich
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Anschriftenänderung ist beim Bürgeramt bereits erfolgt
- Familien-/Firmenname bleibt unverändert
- Gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
Außerbetriebsetzung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Kennzeichenreservierung, Hinweise
- Es besteht die Möglichkeit vor der Zulassung eines Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde, ein noch verfügbares Kennzeichen (Wunschkennzeichen oder Zufallskennzeichen) online zu reservieren. BITTE BEACHTEN SIE HIERZU DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN LINK "Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren"
Neuzulassung, Voraussetzungen
- Besitz eines fabrikneuen Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Tageszulassung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Umschreibung, Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit aufgebrachten Sicherheitscodes
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (bei Kennzeichenwechsel)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
Wiederzulassung, Voraussetzungen
- Ein nach dem 1.1.2015 zugelassenes Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt ist
- Kennzeichen wurde bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bereits in Mainz zugelassen
- Es findet kein Halterwechsel statt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – Internetbasierte Fahrzeugzulassung bmvi.de
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
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Sie können folgende Leistungen online durchführen:
Wunschkennzeichen, Zufallskennzeichen, ZB-Teil 2 Abfrage, Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung, Tageszulassung