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i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung 

Online-Services

Beschreibung

Ab dem 1.10.2019, sowie erweitert ab dem 01.09.2023, können Zulassungsvorgänge internetbasiert beantragen.

Bei allen Vorgängen werden folgende Unterlagen benötigt:

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
  • Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren ist ein ePayment-System bereitgestellt.

Folgende Vorgänge sind möglich:

 Anschriftenänderung, Voraussetzungen

  • Anschriftenänderung ist nur innerhalb von Mainz möglich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Anschriftenänderung ist beim Bürgeramt bereits erfolgt
  • Familien-/Firmenname bleibt unverändert
  • Gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug

Außerbetriebsetzung, Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes

Kennzeichenreservierung, Hinweise

  • Es besteht die Möglichkeit vor der Zulassung eines Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsbehörde, ein noch verfügbares Kennzeichen (Wunschkennzeichen oder Zufallskennzeichen) online zu reservieren. BITTE BEACHTEN SIE HIERZU DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN LINK "Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren" 

Neuzulassung, Voraussetzungen

  • Besitz eines fabrikneuen Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen wurde
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz

Tageszulassung, Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz

Umschreibung, Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit aufgebrachten Sicherheitscodes
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz

Wiederzulassung, Voraussetzungen

  • Ein nach dem 1.1.2015 zugelassenes Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt ist
  • Kennzeichen wurde bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bereits in Mainz zugelassen
  • Es findet kein Halterwechsel statt

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – Internetbasierte Fahrzeugzulassung bmvi.de

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

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