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Kraftfahrzeugkennzeichen ändern (Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf Wunsch oder wegen Kennzeichenverlust bzw. -diebstahl) 

Beschreibung

Wenn Sie ein/die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren haben oder diese/s Ihnen gestohlen wurde, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die bisherigen Kennzeichen müssen durch die Zulassungsbehörde wegen des Verlustes/Diebstahles von Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt werden. Sofern beide Kennzeichenschilder abhandengekommen sind, ist immer von einem Diebstahl und nicht von einem Verlust der Kennzeichen auszugehen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein in Mainz zugelassenes Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein Kennzeichen ihrer Wahl umkennzeichnen zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Hierbei wird das bisherige Kennzeichen nicht gesperrt und steht wieder zur sofortigen Verfügung.

Beantragung

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist bereits in Mainz zugelassen
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Feitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
  • die bisherigen Kfz-Kennzeichen bzw. das noch vorhandene Schild
  • Diebstahlanzeige der Polizei, sofern die das/die Kennzeichen gestohlen wurde/n
  • Verlusterklärung, sofern ein Kennzeichen verloren wurde
    - Vordruck “Kennzeichenverlusterklärung“ am Ende dieser Seite im Abschnitt "Formulare"

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Kennzeichenverlusterklärung mit Erteilung der Vollmacht

Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil

Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    -
    Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    - Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Vereine (e.V.)
    -
    Auszug aus dem Vereinsregister
    - Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    -
    Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
    - Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
    - Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 31,20 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

Sofern das/die abhandengekommene/n Kennzeichen wieder aufgefunden wird/werden, muss/müssen diese/s unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.