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Saisonkennzeichen beantragen 

Beschreibung

Hinweis: Bei der Kennzeichenabbildung handelt es sich um einen Auszug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Für Fahrzeuge, die jährlich, jedoch nicht ganzjährig genutzt werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Saison besteht aus mindestens zwei und höchstens elf Monaten und ist nur für volle und zusammenhängende Kalendermonate (z.B. April bis September) wählbar. Die Geltungsdauer des Kennzeichens ist auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt. Die übereinander stehenden Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Die Zahl oberhalb der Linie zeigt den Zulassungsbeginn an (ab dem ersten Tag des Monats) und die unterhalb der Linie das Zulassungsende (bis zum letzten Tag des Monats).

Bei der Nutzung des Saisonkennzeichens entfällt die jährlich wiederkehrende An- und Abmeldung eines Fahrzeuges. Die KFZ-Steuer wird lediglich für den Saisonzeitraum berechnet.

Außerhalb des Betriebszeitraumes (Saisonzeitraum) dürfen die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum weder in Betrieb genommen (auch keine Probe-/Überführungs- oder Werkstattfahrt) noch  abgestellt werden.


Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

  • Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag:      7.30–12.00 Uhr
Dienstag:    7.30–15.00 Uhr
Mittwoch:    7.30–12.00 Uhr
Donnerstag:  7.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
Freitag:     7.30–12.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
    - gültig für den entsprechenden Betriebszeitraum (Saisonzeitraum)
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kfz-Kennzeichen
    - Neuprägung in jedem Fall erforderlich
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
    - nicht erforderlich, sofern lediglich eine Umstellung auf ein Saisonkennzeichen erfolgt

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    -
    Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    - Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
    -
    aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes
  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
    - G
    ewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
  • für Vereine (e.V.)
    -
    Auszug aus dem Vereinsregister
    - Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    - Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
    - Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
    - Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 30,90 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.